Das Datenmanagement erfolgt durch die Nagra entsprechend dem etablierten Stand der Technik und wird mindestens bis zur Entlassung aus der Kernenergiegesetzgebung fortgeführt. Dabei wird sichergestellt, dass die gesammelten Daten für eine spätere Entscheidfindung zur Verfügung stehen und nutzbar bleiben.
Die Ergebnisse der Überwachung sind mit der periodischen Berichterstattung zu dokumentieren und dem ENSI einzureichen (Kap. 6.1 Bst. h ENSI-G03). Die Berichterstattung zu den erhobenen Überwachungsdaten orientiert sich an den Vorgaben in Art. 37 KEV und in Anhang 5 KEV. Für derzeit laufende Messungen der hydraulischen Langzeitbeobachtungssysteme in den Tiefbohrungen erfolgt die Berichterstattung durch die Nagra derzeit z.B. jahresweise (z.B. Hayer et al. 2022, Longridge et al. 2024).