Ausgehend von einer übergeordneten Zielsetzung für die Überwachung des geologischen Tiefen­lagers (Kapitel 3) und den gesetzlichen wie behördlichen Anforderungen (Anhang A) werden Grundsätze definiert (Kapitel 4) nach denen die Überwachung des gTL erfolgen soll.

Basierend auf den Grundsätzen werden die Grundzüge des integralen Überwachungskonzepts be­schrieben. Die Themen der Überwachung sind breit und werden in verschiedene Über­wachungs­­programme gegliedert (Kapitel 5.1). Eine Abgrenzung des integralen Überwachungs­konzepts gegenüber anderen Massnahmen, die Aspekte einer Überwachung haben, jedoch nicht Teil des integralen Überwachungskonzepts sind, wird in Kapitel 5.2 vorgenommen.

Das Rahmenbewilligungsgesuch basiert auf einem exemplarischen Lagerprojekt am Standort Haberstal. Bis zur Realisierung des Vorhabens ist dabei von Änderungen am Projekt auszugehen. Es ist unabdingbar, dass Projektänderungen am geologischen Tiefenlager adäquat im integralen Überwachungs­konzept abgebildet werden können. Es ist daher wichtig, dass die Entwicklung des integralen Überwachungskonzepts schrittweise erfolgt (Kapitel 5.3).

Den Überwachungsprogrammen werden Strukturen und Prozesse übergeordnet, welche die Einhaltung der Grundsätze unterstützen und die einzelnen Komponenten des integralen Über­wachungskonzept steuern. Diese betreffen u.a. die Qualitätssicherung (Kapitel 5.4.1), das Daten­management und die Berichterstattung (Kapitel 5.4.2), sowie damit eng verknüpft, das Wissens­management (Kapitel 5.4.3). Darüber hinaus ist die Beweissicherung (Kapitel 5.5) und die Gewinnung von Rückstellproben (Kapitel 5.6) eine wichtige Aufgabe des integralen Über­wachungs­konzepts. Damit verknüpft finden auch Nullmessungen statt, die den Zustand des Gesamtsystems vor Bau- und Einlagerungsbeginn dokumentieren (Kapitel 5.7).

Ein zentrales Ziel der Überwachung des gTL ist die Bestätigung des Sicherheitsnachweises (Kapitel 5.8) nach Ablauf der Beobachtungsphase und bevor das gTL verschlossen werden kann. Dieser Sicherheitsnachweis soll die Erkenntnisse der Beobachtungsphase berücksichtigen.

Während der Standortsuche wurden bereits verschiedene Messnetze (z.B. Seismizität und geo­dätische Überwachung) aufgebaut und regional verdichtet. Diese werden als Teil der Über­wach­ung angesehen und werden daher in der weiteren Entwicklung des integralen Über­wachungs­konzepts berücksichtigt (Kapitel 5.9).

Insbesondere bei der Überwachung des Mehrfachbarrierensystems müssen auch mögliche Aus­wirkungen von Messeinrichtungen auf die Langzeitsicherheit berücksichtigt werden. Dazu werden in Kapitel 5.10 mögliche Auswirkungen aufgezeigt.

Mit der Rahmenbewilligung werden u.a. die Grundzüge des Vorhabens festgelegt (Art. 14 KEG). Nach der Rahmenbewilligung werden im Zuge des weiteren Bewilligungsverfahren gemäss KEG weitergehende Festlegungen getroffen. In Kapitel 6 wird in einer exemplarischen Umsetzung im Sinne einer Machbarkeitsstudie dargestellt, wie die Überwachung in den einzelnen Über­wachungs­­programmen umgesetzt werden könnte. Damit wird aufgezeigt, dass sich die Anforde­rungen an die Überwachung des geologischen Tiefenlagers am Standort Haberstal zuverlässig erfüllen lassen.