Ausgehend von einer übergeordneten Zielsetzung für die Überwachung des geologischen Tiefenlagers (Kapitel 3) und den gesetzlichen wie behördlichen Anforderungen (Anhang A) werden Grundsätze definiert (Kapitel 4) nach denen die Überwachung des gTL erfolgen soll.
Basierend auf den Grundsätzen werden die Grundzüge des integralen Überwachungskonzepts beschrieben. Die Themen der Überwachung sind breit und werden in verschiedene Überwachungsprogramme gegliedert (Kapitel 5.1). Eine Abgrenzung des integralen Überwachungskonzepts gegenüber anderen Massnahmen, die Aspekte einer Überwachung haben, jedoch nicht Teil des integralen Überwachungskonzepts sind, wird in Kapitel 5.2 vorgenommen.
Das Rahmenbewilligungsgesuch basiert auf einem exemplarischen Lagerprojekt am Standort Haberstal. Bis zur Realisierung des Vorhabens ist dabei von Änderungen am Projekt auszugehen. Es ist unabdingbar, dass Projektänderungen am geologischen Tiefenlager adäquat im integralen Überwachungskonzept abgebildet werden können. Es ist daher wichtig, dass die Entwicklung des integralen Überwachungskonzepts schrittweise erfolgt (Kapitel 5.3).
Den Überwachungsprogrammen werden Strukturen und Prozesse übergeordnet, welche die Einhaltung der Grundsätze unterstützen und die einzelnen Komponenten des integralen Überwachungskonzept steuern. Diese betreffen u.a. die Qualitätssicherung (Kapitel 5.4.1), das Datenmanagement und die Berichterstattung (Kapitel 5.4.2), sowie damit eng verknüpft, das Wissensmanagement (Kapitel 5.4.3). Darüber hinaus ist die Beweissicherung (Kapitel 5.5) und die Gewinnung von Rückstellproben (Kapitel 5.6) eine wichtige Aufgabe des integralen Überwachungskonzepts. Damit verknüpft finden auch Nullmessungen statt, die den Zustand des Gesamtsystems vor Bau- und Einlagerungsbeginn dokumentieren (Kapitel 5.7).
Ein zentrales Ziel der Überwachung des gTL ist die Bestätigung des Sicherheitsnachweises (Kapitel 5.8) nach Ablauf der Beobachtungsphase und bevor das gTL verschlossen werden kann. Dieser Sicherheitsnachweis soll die Erkenntnisse der Beobachtungsphase berücksichtigen.
Während der Standortsuche wurden bereits verschiedene Messnetze (z.B. Seismizität und geodätische Überwachung) aufgebaut und regional verdichtet. Diese werden als Teil der Überwachung angesehen und werden daher in der weiteren Entwicklung des integralen Überwachungskonzepts berücksichtigt (Kapitel 5.9).
Insbesondere bei der Überwachung des Mehrfachbarrierensystems müssen auch mögliche Auswirkungen von Messeinrichtungen auf die Langzeitsicherheit berücksichtigt werden. Dazu werden in Kapitel 5.10 mögliche Auswirkungen aufgezeigt.
Mit der Rahmenbewilligung werden u.a. die Grundzüge des Vorhabens festgelegt (Art. 14 KEG). Nach der Rahmenbewilligung werden im Zuge des weiteren Bewilligungsverfahren gemäss KEG weitergehende Festlegungen getroffen. In Kapitel 6 wird in einer exemplarischen Umsetzung im Sinne einer Machbarkeitsstudie dargestellt, wie die Überwachung in den einzelnen Überwachungsprogrammen umgesetzt werden könnte. Damit wird aufgezeigt, dass sich die Anforderungen an die Überwachung des geologischen Tiefenlagers am Standort Haberstal zuverlässig erfüllen lassen.