Die folgende Tabelle fasst die in den jeweils letzten Unterkapiteln von Kap. 5 zu den verschie­denen Umweltbereichen definierten Massnahmen zusammen.

Umweltbereich

Kurzzeichen

Massnahme

Luft

PH-HU2 Luf 01

Transportkonzept

Für die Bau- und Betriebsphase werden Angaben zu Transportfahrzeugen, -routen und -mengen gemacht.

 

PH-HU2 Luf 02

Spezifische Emissionen Schüttguttransporte in der Bauphase

Die spezifischen Emissionen der Schüttgut­trans­porte werden abgeschätzt und beurteilt.

 

PH-HU2 Luf 03

Massnahmen Baustelle und Bautransporte

Die auf den Baustellen und bei den Bautrans­por­ten umzusetzenden Massnahmen werden darge­stellt (inkl. Massnahmen zu Staub­emissionen)

 

PH-HU2 Luf 04

Beurteilung Luftbelastung in der Betriebsphase

Die Auswirkungen der Emissionsquellen im Pro­jektperimeter auf die Luftsituation in der Betriebs­phase werden beurteilt (ohne Berechnun­gen).

Lärm

PH-HU2 Lär 01

Transporte (ohne Ausnahmetransporte) während Bau- und Betriebsphase

Die Transportrouten werden unter Berücksich­tigung von Siedlungsgebieten ausgewiesen und der zu erwartende Mehrverkehr dem vorhandenen Verkehr gegenübergestellt.

 

PH-HU2 Lär 02

Massnahmen Baulärm (inkl. Bautransporte)

Überprüfung und Festlegung der Massnahmen­stufen sowie Aufzeigen der notwendigen Mass­nahmen gemäss Vorgaben der Baulärm-Richtlinie.

 

PH-HU2 Lär 03

Beurteilung Industrie- und Gewerbelärm (Betriebsphase)

Die Lärmquellen im Projektperimeter werden in einem Plan dargestellt und die jeweiligen Be­triebs­­zeiten angegeben. Die Auswirkungen des künftigen Industrie- und Gewerbelärms für die Betriebsphase werden berechnet und beurteilt sowie bei Bedarf geeignete Lärmschutzmass­nahmen festgelegt.

Erschütterungen / abgestrahlter Körperschall

PH-HU2 Ers 01

Erschütterungen während der Bauphase

Die Auswirkungen der gewählten Baumethoden werden abgeschätzt und allfällige Massnahmen in Abstimmung mit PSI und Zwilag definiert.

 

PH-HU2 Ers 02

Erschütterungen während der Betriebsphase

Es wird bestätigt, dass während der Betriebsphase keine relevanten Erschütterungen auftreten.

nichtionisierende Strahlung

PH-HU2 NIS 01

Neue NIS-relevante Anlagen für die Betriebsphase

Die neuen NIS-relevanten Anlagen des Projekts werden aufgezeigt und ggf. Standortdatenblätter für NIS-Anlagen erstellt.

 

PH-HU2 NIS 02

Mindestabstände / Abschirmungsmassnahmen NIS-Quellen

Die belastungsabhängigen Mindestabstände von NIS-Quellen zu OMEN werden überprüft und allfällige NIS-Schutzmassnahmen definiert.

Grundwasser

PH-HU2 Grw 01

Temporäre Grundwasserabsenkung während der Bauphase

Allfällig temporäre Grundwasserabsenkungen und Wasserhaltungsmassnahmen während der Bau­phase werden abgeklärt und ggf. Ausnahmebewillligungen dafür beantragt.

 

PH-HU2 Grw 02

Durchflussnachweis

Für allfällige Einbauten unter den mittleren Grundwasserspiegel wird der Nachweis erbracht, dass die Durchflusskapazität des Grundwassers gegenüber dem Ausgangszustand um höchstens 10 % vermindert wird. Bei Bedarf sind Kompen­sationsmassnahmen vorzusehen.

Die Interessen für einen Einbau ins Grundwasser werden aufgezeigt.

 

PH-HU2 Grw 03

Thermische Grundwassernutzung

Sollte Grundwasser für die Kühlung resp. Heizung der Gebäude genutzt werden, sind die nötigen Abklärungen (u.a. bzgl. Wärmeeintrag resp. -entzug) vorzunehmen und die dafür nötigen Nachweise und Unterlagen einzureichen (für Bewilligung thermische Grundwassernutzung, Bohrbewilligung und Antrag kantonale Konzession).

 

PH-HU2 Grw 04

Grundwasserschutz vor wassergefährdenden Stoffen (Betriebsphase)

Für allfällige Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen werden Grundwasserschutzmassnahmen geprüft.

Entwässerung

PH-HU2 Ent 01

Baustellenentwässerungskonzept

Für die Baustellenentwässerung wird ein Baustel­lenentwässerungskonzept nach geltenden Vor­gaben ausgearbeitet.

 

PH-HU2 Ent 02

Erstellen Entwässerungskonzept für die Betriebsphase

Für die Betriebsphase wird ein Entwässerungskon­zept nach gewässerschutzrechtlichen Vorgaben (inkl. Prüfung von Versickerungsmöglichkeiten für Meteorwasser) erstellt.

Boden

PH-HU2 Bod 01

Flächenbeanspruchung und Bodenbilanz (Bauphase)

Die vom Projekt temporär und permanent tangier­ten Flächen werden erhoben. Daraus werden die anfallenden Bodenkubaturen abgeschätzt, die pro­jektintern verwendet werden können. Die externe Verwertung für überschüssiges Bodenmaterial wird dargelegt. Für die Erarbeitung eines Bodenprojekts wird eine akkreditierte bodenkundliche Baubegleitung oder eine anerkannte ausgewiesene Fachperson beauftragt.

 

PH-HU2 Bod 02

Ermittlung der chemischen und biologischen Bodenbe­lastung (Bauphase)

Die tangierten Flächen werden beprobt und analy­siert. Die Ergebnisse der Bestandsprüfung der Neophyten fliessen in die Bewertung ein (vgl. PH-HU2 UgO 01).

 

PH-HU2 Bod 03

Festlegung der Bodenverwertungsklassen (Bauphase)

Die Bodenverwertungsklassen für die beanspruch­ten Bodenflächen werden auf Basis der bereits ermittelten Bodeneigenschaften sowie der chemischen und biologischen Belastung festge­legt.

 

PH-HU2 Bod 04

Auswirkungen auf den Boden während des Baus inkl. Entwurf Bodenschutzkonzept

Eine Beurteilung der Auswirkungen (quantitativ, physikalisch) auf den Boden während des Baus wird vorgenommen und es werden spezifische Bodenschutzmassnahmen (Entwurf Bodenschutzkonzept) aufgezeigt.

Abfälle, umweltgefährdende Stoffe

PH-HU2 Abf 01

Verifizieren Bauschadstoffe (Bauphase)

Verifizieren, dass die rückzubauenden Bauten und Anlagen keine Bauschadstoffe enthalten. Andern­falls erfolgt eine Schadstofferhebung und es wird ein fachgerechtes Entsorgungskonzept erstellt.

 

PH-HU2 Abf 02

Erstellung Abfall- und Materialbewirtschaftungskon­zept (Bauphase)

Aufzeigen der beim Bau anfallenden Abfälle (Art, Menge und Qualität) sowie Bestimmung der Wiederverwertungs- resp. Entsorgungswege.

Umweltgefährdende Organismen

PH-HU2 UgO 01

Kontrollieren und ggf. Aktualisieren der Neophy­tenbestände

Die Neophytenbestände werden kontrolliert und ggf. aktualisiert.

 

PH-HU2 UgO 02

Verhinderung der Neophyten-Verbreitung in der Bauphase

Es werden Massnahmen zur Vermeidung der Aus­breitung ausgearbeitet. Entsorgungswege werden definiert.

 

PH-HU2 UgO 03

Umgang mit invasiven Neophyten in der Betriebs­phase

Massnahmen zu Monitoring, Bekämpfung und Unterhalt von neu erstellten Flächen werden aus­gearbeitet.

Störfallvorsorge / Katastrophenschutz (nicht-nuklear)

PH-HU2 StF 01

Beurteilung Störfallsituation (Bau- und Betriebs­phase)

Beschreibung und Beurteilung der Störfallsitua­tion im Projektperimeter bzgl. Gefahrenstoffen und Mengenschwellen. Bei Bedarf wird ein Kurz­bericht nach StFV erstellt.

Wald

PH-HU2 Wal 01

Definitive Rodungs- und Ersatzaufforstungsflä­chen

Der Flächenbedarf für die definitiv zu rodende Waldfläche wird ermittelt und die Flächen für die Ersatzaufforstung festgelegt.

 

PH-HU2 Wal 02

Neue Wegführung und Ausgestaltung Nietenbuck­weg

Die projektverträgliche, neue Wegführung, der Flächenbedarf und die Ausgestaltung des Nieten­buckwegs werden in einem Plan festgehalten.

 

PH-HU2 Wal 03

Erarbeitung Rodungsgesuch (Bundesverfahren)

Für die Rodungen und Aufforstung der Ersatzflä­che(n) ist ein Rodungsgesuch mit Rodungs- und Ersatzaufforstungsplänen zu erarbeiten. Darin ist die Einhaltung der Voraussetzungen für eine Ausnah­mebewillligung nachzuweisen.

 

PH-HU2 Wal 04

Unterschreitung Waldabstand

Die Anlageteile, welche den Waldabstand unter­schreiten werden ermittelt und in einem Plan festgehalten. Für die Unterschreitung des Waldabstands ist eine forstrechtliche Ausnahmebewilligung inkl. Begründung zu beantragen.

 

PH-HU2 Wal 05

Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen­konzept für kant. Schutzgebiet

Ein Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen­konzept für das NkBW wird erstellt.

Flora, Fauna, Lebensräume

PH-HU2 FFL 01

Ergänzende Feldaufnahmen Fauna: Wildbienen, xylobionte Käfer, Mollusken und Fledermäuse

Innerhalb der für die Arten geeigneten Teilflächen werden Feldaufnahmen von Wildbienen, xylo­bion­ten Käfern, Mollusken und Fledermäusen durchgeführt.

 

PH-HU2 FFL 02

Bewertung von Eingriffen und Bemessung von Ersatzmassnahmen

Bewertung der Eingriffe und Angaben zur Ersatzpflicht anhand der BAFU-Bewertungsmethode von Eingriffen in schützenswerte Lebensräume nach Bühler et al. (2017).

PH-HU2 FFL 03

Definition der Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen, Sichern von Ersatzflächen

Die notwendigen Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen werden beschrieben (inkl. Bestimmung der Ziel- und Leitarten) und in einem Plan dargestellt.

 

PH-HU2 FFL 04

Definition von ökologischen Ausgleichsmassnahmen

Im Rahmen des Baugesuchs werden geeignete ökologische Ausgleichsmassnahmen definiert.

 

PH-HU2 FFL 05

Erstellung der Lebensraumbilanzierung

Ersatzflächen ausserhalb des Projektperimeters werden festgelegt und rechtlich gesichert. Es wird eine nach BAFU-Bewertungsmethode für Eingrif­fen in schützenswerte Lebensräume (Bühler et al. 2017) ausgeglichene Bilanz erreicht.

 

PH-HU2 FFL 06

Nachweis Materialisierung Gebäude

Allfällig durchsichtig gestaltete Wände werden gemäss geltenden Empfehlungen von anerkannten Fachpersonen vogelfreundlich gestaltet.

 

PH-HU2 FFL 07

Nachweis Massnahmen zur Verhinderung von Wildtierfallen (Bauphase)

Während des Baus wird – unter Berücksichtigung der sicherheits- und sicherungstechnischen Vor­gaben – mittels geeigneten Massnahmen sicherge­stellt, dass Amphibien und Kleintiere nicht in den Anlagenperimeter gelangen können (Verhinde­rung Wildtierfallen). Die Umsetzung der Massnahmen sind durch einen Amphibien- und Reptilienspezialisten zu begleiten.

 

PH-HU2 FFL 08

Auswirkungen von Bau- und Betrieb auf den WTK, Schutzmassnahmen

Die Auswirkungen auf den überregionalen WTK AG-05 «Böttstein-Villigen» während des Baus und Betriebs der BEVA bzgl. Licht und Lärm sind
zu beurteilen. Es sind Schutzmassnahmen zur Sicherstellung der Funktionalität des WTK auszuarbeiten.

 

PH-HU2 FFL 09

Schutz gefährdeter Lebensräume während der Bauphase

Die an den Projektperimeter angrenzenden nach NHG schützenswerten Flächen werden mit geeig­neten Massnahmen geschützt und abgegrenzt.

 

PH-HU2 FFL 10

Rückzugslebensräume während der Bauphase

In der Bauphase werden Rückzugslebensräume für die Zauneidechse vorgesehen. Die Umsetzung der Massnahmen sind durch einen Reptilienspezialisten zu begleiten.

 

PH-HU2 FFL 11

Erstellung Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) für die Betriebsphase

Die vorgesehenen Ersatzmassnahmen inkl. deren langfristiger Unterhalt werden im LBP festgehal­ten.

 

PH-HU2 FFL 12

Bedarfsabklärung Pflegeverträge, Vereinbarungen mit Dritten für die Betriebsphase

Nach Bedarf wird der Unterhalt der Ersatzflächen (vgl. PH-HU2 FFL 03) während der Betriebsphase mittels Pflegeverträgen und/oder Vereinbarungen mit Dritten geregelt.

Landschaft und Ortsbild (inkl. Beleuchtung)

PH-HU2 Lan 01

Gestaltungskonzept

Die Landschaftseingliederung und die Massnah­men zum Schutz des Landschafts- und Ortsbilds (inkl. Beleuchtung) sind zu detaillieren (inkl. Visualisierungen). Neue Bauten und Anlagen sowie die zugehörige Infrastruktur werden bezüglich ihrer räumlichen und gestalterischen Einbindung in Landschaft und Ortsbild beschrieben, beurteilt und bewertet.

 

PH HU2 Lan 02

Aufzeigen der Aufrechterhaltung der Fusswegverbindungen während der Bauphase

Es wird aufgezeigt, wie Fusswegverbindungen während der Bauphase sichergestellt werden.

 

PH HU2 Lan 03

Beleuchtungskonzept und Beurteilung Licht­immissionen (Bau- und Betriebsphase)

Für die Bau- und Betriebsphase wird ein Beleuch­tungskonzept mit spezifischen Angaben für alle neuen Aussenbeleuchtungsanlagen erstellt. Im Konzept ist der Perimeter der Auswirkungen der Lichtimmissionen auf die Umgebung und die nachtaktive Fauna nachvollziehbar darzulegen. Bei Bedarf werden geeignete Schutzmassnahmen ausgearbeitet.

Kulturdenkmäler, archäologische Stätten

PH-HU2 Kul 01

Überprüfen allfälliger Eingriffe in den Unter­grund bzgl. IVS-Substanz (Bauphase)

Im Bereich des Eingliederungssaums ist zu über­prüfen, ob bauliche Eingriffe in den Untergrund den Verlauf des historischen Verkehrsweges tan­gieren. Bei Bedarf sind in Abstimmung mit der kantonalen Fachstelle Schutzmassnahmen vorzu­sehen.