Für die geologische Tiefenlagerung der radioaktiven Abfälle der Schweiz müssen die in den Schweizer Kernkraftwerken (KKW) anfallenden hochaktiven Abfälle (HAA) endlagerfähig verpackt werden. Diese Verpackung erfolgt in der sogenannten Brennelementverpackungsanlage (BEVA).
Der vorliegende Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) 1. Stufe ist Bestandteil der geforderten Gesuchsunterlagen eines Rahmenbewilligungsgesuchs (RBG) und untersucht die Situation rund 30 Jahre vor Baubeginn. Der UVB 1. Stufe stützt sich auf die UVB-Voruntersuchung (UVB-VU) mit Pflichtenheft für den Standort der BEVA (Nagra 2022b), die zugehörigen Stellungnahmen zum UVB 1. Stufe des Bundesamts für Umwelt (BAFU), des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) sowie des Kantons Aargau und die Stellungnahme zur erweiterten Vollständigkeitsprüfung des UVB 1. Stufe des BAFU (vgl. Beilagen B). Die Anträge der Behörden werden in den entsprechenden Kapiteln aufgeführt. Weiterführende Erklärungen und Begründungen dazu finden sich in den Beilagen B. Das Bundesland Baden-Württemberg hat ebenfalls eine Stellungnahme zur UVB-Voruntersuchung eingereicht. Auf diese wird im vorgesehenen grenzüberschreitenden Verfahren eingegangen (Espoo-Bericht).
Der vorliegende Bericht wurde gemäss den gesetzlichen Vorgaben sowie unter Berücksichtigung der Richtlinie des Bundes für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Handbuch; BAFU 2009) verfasst.