Während der Betriebsphase sind die neuen Gebäude in das Ensemble der bestehenden Arbeits­zone mit den Zwilag- und PSI-Bauten integriert. Die Neubauten bilden zusammen mit den be­stehenden Gebäuden der Zwilag eine städtebauliche und architektonische Einheit. Sie über­nehmen den kubischen Ausdruck und die architektonische Gestaltung der Bestandsbauten und gliedern sich so in das Bild ein (vgl. Fig. 5‑15).

Aus Sicherheitsgründen muss das Sicherungsareal (Teilbereich des Anlagenperimeters, vgl. Kap. 4.1.1) voraussichtlich jederzeit ausleuchtbar sein, jedoch nicht ständig beleuchtet. Die Beleuchtungsanlage wird in erster Linie nach den Vorgaben der sicherungstechnischen Anforde­rungen einer Kernanlage sowie der Arbeitssicherheit ausgelegt (Nagra 2025d) und wird zudem auf die Anordnung der Gebäude, der Zu-/Aus- und Eingänge sowie die Nutzung der Aussen­flächen abgestimmt. Beim Erstellen eines Beleuchtungskonzepts werden – insbesondere wegen der Waldnähe – Grundsätze zur Reduktion und Vermeidung von unnötigen Licht­emissionen (z. B. gemäss BAFU 2021b) berücksichtigt, soweit dies betrieblich und sicher­heits­technisch möglich ist. Für den UVB 2. Stufe wird daher auch für die Betriebsphase nach den oben genannten Prinzipien ein Beleuchtungskonzept sowie die dazugehörigen Abschirmungs­mass­nahmen aus­gearbeitet und die Auswirkungen auf die Umwelt konkret beurteilt.

Durch die Lage zwischen der Aare und dem Wald wird der Standort durch die Ufervegetation, Wald und auch bestehende Bauten in weiten Teilen verdeckt (vgl. Fig. 5‑15). Von erhöhten Aussichtsbereichen her (Gugelen Villigen, Nassberg, Rebberg Böttstein und Böttelberg) werden die Bauten und Anlagen teilweise sichtbar, jedoch als Erweiterung der bestehenden Arbeitszone, kaum auffällig sein (vgl. Fig. 5‑15). Der Anlagenperimeter ist – abgesehen vom direkten Nah­bereich beim Nietenbuckweg und vom bestehenden Parkplatz her – von aussen (z.B. Kantons­strasse Villigen – Beznau) nicht einsehbar.

Das Zwilag-Areal ohne BEVA im Ausgangszustand heute (2024; oben) sowie mit eingebetteter BEVA nach Abschluss der Bauphase (exemplarische Umsetzung der BEVA zum Stand ca. 2050, Umgebung Stand 2023; unten) gesehen von der gegen¬überliegenden Talseite in Villigen (Fuss des Gebietes Gugelen; Blickrichtung Nord¬nordost)

Das Zwilag-Areal ohne BEVA im Ausgangszustand heute (2024; oben) sowie mit eingebetteter BEVA nach Abschluss der Bauphase (exemplarische Umsetzung der BEVA zum Stand ca. 2050, Umgebung Stand 2023; unten) gesehen von der gegenüberliegenden Talseite in Villigen (Fuss des Gebietes Gugelen; Blickrichtung Nordnordost)

Fig. 5‑15:Das Zwilag-Areal ohne BEVA im Ausgangszustand heute (2024; oben) sowie mit eingebetteter BEVA nach Abschluss der Bauphase (exemplarische Umsetzung der BEVA zum Stand ca. 2050, Umgebung Stand 2023; unten) gesehen von der gegen­überliegenden Talseite in Villigen (Fuss des Gebietes Gugelen; Blickrichtung Nord­nordost)

 

Die Auswirkungen auf die Landschaft beziehen sich während der Betriebsphase rein auf die ver­änderte Bebauungsstruktur und die leicht geänderte Fusswegführung im Eingliederungssaum. Die Lage und Gestaltung der neuen Bauten und Anlagen sind für den UVB 2. Stufe bzgl. ihrer räumlichen und gestalterischen Einbindung in Landschaft und Ortsbild zu beschreiben, zu beur­teilen (Visualisierungen) und zu bewerten.

Die Erholungsnutzung (Nietenbuckweg, Wanderweg entlang der Aare, Wegenetz im «Unter­wald») wird aufgrund des Wegersatzes des Nietenbuckwegs in der Betriebsphase nicht beein­trächtigt.

Die Ziele des BLN-Objekts Nr. 1108 und des Juraparks Aargau sowie die Anliegen des LkB werden damit in der Betriebsphase nicht tangiert (kein funktionaler Zusammenhang zwischen Schutzgebieten und Projektperimeter, nur geringfügige flächenhafte Vergrösserung der bestehen­den Arbeitszone, keine massgebliche Einsehbarkeit aus den Schutzgebieten heraus).