Durch die baulichen Veränderungen im Anlagenperimeter und Eingliederungssaum werden Teile des westlichen Teilstücks des historischen Verkehrswegs mit Substanz (Hängelweg, IVS Nr. AG 245, Kanton Aargau 1994) von lokaler Bedeutung beeinträchtigt oder aufgehoben. Dies betrifft im Anlagenperimeter ca. 21 m des Wegs. Das ca. 32 m lange Teilstück im Eingliederungs­saum wird durch bauliche Eingriffe voraussichtlich nicht verändert. Dies ist für den UVB 2. Stufe zu bestätigen. Der Niedergang des Teilstücks im Anlagenperimeter wurde von der kantonalen IVS-Fachstelle gutgeheissen8 und kann ohne weitere Massnahmen im geplanten Umfang durch­geführt werden.

Voraussichtlich werden keine archäologischen Fundstellen tangiert. Aufgrund der Lage des Projektperimeters auf einer Aareterrasse, welche aus archäologischer Sicht in prähistorischer Zeit als bevorzugte Siedlungslage zu bezeichnen ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei den Bodeneingriffen während der Bauphase archäologische Funde gibt. Im Falle von allfälligen archäologischen Funden sind die archäologischen Hinterlassenschaften unverändert zu belassen (§ 38 Abs. 2 KG) und die Kantonsarchäologie herbeizuziehen, sodass sie fachgerecht untersucht und allenfalls geborgen werden können.

Auskunft Kantonale Fachstelle IVS per E-Mail am 30.01.2024 ↩