Das Gebiet liegt am Rand einer bereits heute vorbelasteten Bauzone. Innerhalb der Bauzone wären die Bauten grundsätzlich auch nach der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Würenlingen bewilligungsfähig (Gemeinde Würenlingen 2016). Während der Bauphase sind vor allem temporäre Einwirkungen auf die Landschaft und das Ortsbild durch Bauinstallationen, Anpassungsarbeiten am Gelände und durch die Installationsfläche zu erwarten.
Aufgrund der rückwärtigen Lage und der prägenden Zwilag- und PSI-Gebäude wird das Landschaftsbild während der Betriebsphase kaum zusätzlich belastet. Lediglich die Verlegung des Nietenbuckwegs sowie die zu erwartenden Sicherungsanlagen um die BEVA werden die bisherige Erholungsnutzung leicht verändern. Für den UVB 2. Stufe wird ein Gestaltungs- und Beleuchtungskonzept erstellt (inkl. Eingliederungssaum). Für den Umweltbereich Landschaft und Ortsbild sind die Auswirkungen der Betriebsphase als gering einzuschätzen.
Unter Berücksichtigung der obenstehenden Vorgehensweise sowie unter der Annahme, dass die für UVB 2. Stufe definierten Massnahmen umgesetzt werden, können die Anforderungen aus Sicht «Landschaft und Ortsbild» eingehalten werden. Die Auswirkungen des Vorhabens bezüglich dieses Umweltbereichs werden als tragbar erachtet.