Das BAFU hat in seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2023 folgende Anträge zum Pflichtenheft formuliert (vgl. Beilage B2.1):
(3)Die Anträge in der kantonalen Stellungnahme vom 27. Januar 2023 zu zusätzlichen Abklärungen für den UVB 1. Stufe in den Abschnitten «Lichtemissionen», «Ökologischer Ausgleich» und «Landschaft» sind zu berücksichtigen.
(12)Antrag für den UVB 2. Stufe: Die Nagra hat ein Beleuchtungskonzept mit spezifischen Angaben (vorgesehene Leuchtentypen, Leuchtenausrichtungen, mittlere horizontale Be leuchtungsstärken, Farbtemperaturen und zeitliche Steuerung) für alle neuen Aussenbe leuchtungsanlagen in diesem Projekt zu erstellen. Aussenbeleuchtungen haben möglichst präzise, grundsätzlich von oben gegen unten und ohne unnötige Abstrahlungen in die Umgebung zu erfolgen. Die Vorgaben der Norm SN EN 12464-2 (SNV 2014)zur Be leuchtungsstärke sind möglichst genau einzuhalten, aber nicht zu überschreiten (keine Überbeleuchtung). Das verwendete Leuchtmittel soll einen möglichst kleinen Blau- und UV-Anteil aufweisen (wie zum Beispiel warmweisse LED). Die Betriebszeit ist auf das notwendige Minimum zu begrenzen (z. B. mit bedarfsgerechter Steuerung, zeitweisem Ausschalten oder Reduzieren, Bewegungsmelder, etc.). Im Hinblick auf einen hohen Wartungsfaktor ist zudem der Einsatz von Leuchten mit CLO-Technologie zu prüfen. Das Beleuchtungskonzept ist spätestens mit dem UVB 2. Stufe einzureichen. Begrün dung: Art. 11 Abs.2 USG.
(13)Die Nagra hat gestützt auf die Vollzugshilfe «Empfehlungen zur Vermeidung von Licht emissionen» des BAFU (2021) sowie den «Leitfaden zum Melde- und Bewilligungs verfahren für Solaranlagen» von Energie Schweiz spätestens im UVB 2. Stufe ab zu klären, ob durch die Photovoltaik-Module an/auf der BEVA bei den umliegenden Liegen schaften übermässige Blendwirkungen auftreten können und gegebenenfalls Mass nahmen zu deren Reduktion zu treffen. Begründung: Art.11 Abs. 3 USGund Art.14 USG.
Der Kanton Aargau, Abteilung Umwelt, hat in seiner Stellungnahme vom 27. Januar 2023 fol gende Anträge zum Pflichtenheft formuliert (vgl. Beilage B1):
(AG Lichtemissionen 1)
Für das Baugesuch (d.h. UVB 2. Stufe):
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ist das Beleuchtungsprojekt auszuarbeiten und die Leuchten sind zu projektieren (Standorte, Typ, Höhe, Lichtfarbe, Beleuchtungszeiten).
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sind aufgrund der Lage in unmittelbarer Nähe zum Wald Leuchten mit amberfarbenem Licht von maximal 2'200 Kelvin zu projektieren.
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sind die Leuchten wo nötig am Rücken mit einem sogenannten Backlightstopp zu projektieren, um Störlicht in den direkt angrenzenden Wald so gut wie möglich zu reduzieren.
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ist zu prüfen, ob ein bewegungsabhängiger/dynamischer und/ oder ein zeitgesteuerter Betrieb realisiert werden kann.
(AG Lichtemissionen 2)Die durch die Beleuchtung verursachten Lichtemissionen sind nicht nur aufzuzeigen, sondern auch zu beurteilen.
(AG Landschaft 1)Im Rahmen des Gestaltungskonzepts ist basierend auf Art. 3 RPG das Bauprojekt so zu optimieren, dass die Landschaft so gut wie möglich geschont wird.
(AG Landschaft 2)Basierend auf § 42 BauG sind Massnahmen zur Einordung der Bauten und Anlagen in die Umgebung zu projektieren (z.B. Begrenzung Gebäudehöhe, Materialisierung ohne glänzende Materialien, Farb gebung, Bepflanzung).
(AG Landschaft 3)Es ist zu prüfen und aufzuzeigen (z.B. Fotomontagen), ob und wo das Projekt in der Umgebung sichtbar ist oder nicht.
(AG Landschaft 4)Das Projekt und die bezüglich des Landschaftsschutzes getroffenen Massnahmen sind zu beurteilen.
Das BAFU hat in seiner Stellungnahme zur Vollständigkeit vom 27. Februar 2025 (vgl. Beilage B2.3) folgende ergänzende Anträge zum Pflichtenheft formuliert:
(5) Die Nagra hat im NTB 24-14 das Pflichtenheft für den UVB 2.Stufe mit Massnahmen zur Minimierung der Auswirkungen er [sic] Lichtemissionen zu ergänzen, da die Nagra im Beleuchtungskonzept die Auswirkungen der Lichtimmissionen auf die Umgebung und die nachtaktive Fauna nachvollziehbar darzulegen hat.
(11) Im NTB 24-14 ist für das Pflichtenheft für den UVB 2. Stufe der folgende Punkt zu berücksichtigen: Falls zu einem späteren Zeitpunkt eine Solaranlage auf der BEVA installiert wird, hat die Nagra vor deren Installation gestützt auf die Vollzugshilfe «Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen» des BAFU (2021) sowie den «Leitfaden zum Melde- und Bewilligungsverfahren für Solaranlagen» von Energie Schweiz abzuklären, ob durch die Solaranlage bei den umliegenden Liegenschaften übermässige Blendwirkungen auftreten können und gegebenenfalls Massnahmen zu deren Reduktion zu treffen.
Auf die Anträge des BAFU und des Kantons Aargau wird folgenermassen eingegangen:
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Antrag 3 BAFU: Siehe Kommentare zu den kantonalen Anträgen.
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Anträge 12 und 13 BAFU sowie Anträge AG Lichtemissionen 1 und 2: Im UVB 1. Stufe werden nur generelle Angabe zu Lichtemissionen gemacht. Im UVB 2. Stufe wird ein Be leuchtungskonzept ausgearbeitet und die Massnahmen zur Reduzierung der Lichtemissionen festgelegt sowie die Auswirkungen beurteilt. Sofern später Solarzellen auf der BEVA vorge sehen werden, wird die Blendwirkung beurteilt. Die Anträge werden im Pflichtenheft für den UVB 2. Stufe berücksichtigt.
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Antrag 1 AG Landschaft: Das Gestaltungskonzept wird im UVB 1. Stufe nur grob abge handelt. Im UVB 2. Stufe wird das Detailkonzept erarbeitet. Der Antrag wird im Pflichtenheft für den UVB 2. Stufe berücksichtigt.
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Antrag 2 AG Landschaft: Im UVB 1. Stufe wird die Einordnung der Bauten und Anlagen grob beschrieben. Im UVB 2. Stufe wird das Detailkonzept inkl. Massnahmen zur Einord nung der Bauten und Anlagen erarbeitet. Der Antrag wird im Pflichtenheft für den UVB 2. Stufe berücksichtigt.
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Antrag 3 AG Landschaft: Erste Aussagen zur Einsehbarkeit sind im UVB 1. Stufe enthalten. Eine konkrete Analyse erfolgt im Rahmen des UVB 2. Stufe. Der Antrag wird im Pflichten heft für den UVB 2. Stufe berücksichtigt.
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Antrag 4 AG Landschaft: Im UVB 1. Stufe erfolgt eine erste Beurteilung des Projekts inkl. Massnahmen hinsichtlich des Landschaftsschutzes. Eine konkrete Beurteilung erfolgt im Rahmen des UVB 2. Stufe. Der Antrag wird im Pflichtenheft für den UVB 2. Stufe berück sichtigt.
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Antrag 5 BAFU (Vollständigkeitsprüfung): Der Antrag wird entsprechend umgesetzt.
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Antrag 11 BAFU (Vollständigkeitsprüfung): Die Nagra hatte weder in der Voruntersuchung noch Vorhabensbeschrieb im UVB 1. Stufe (vgl. Kap. 4) Solaranlagen erwähnt und es sind keine solchen Anlagen geplant. Es handelt sich dabei um ein Missverständnis, weswegen auf den Antrag nicht eingetreten wird.