PH-HU2 FFL 01

Ergänzende Feldaufnahmen Fauna: Wildbienen, xylobionte Käfer, Mollusken und Fledermäuse

Innerhalb der für die Arten geeigneten Teilflächen werden Feldaufnah­men von Wildbienen, xylobionten Käfern, Mollusken und Fledermäusen durchgeführt.

PH-HU2 FFL 02

Bewertung von Eingriffen und Bemessung von Ersatzmassnahmen

Bewertung der Eingriffe und Angaben zur Ersatzpflicht anhand der BAFU-Bewertungsmethode von Eingriffen in schützenswerte Lebens­räume nach (Bühler et al. 2017).

PH-HU2 FFL 03

Definition der Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen, Sichern von Ersatzflächen

Die notwendigen Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen werden beschrieben (inkl. Bestimmung der Ziel- und Leitarten) und in einem Plan dargestellt.

PH-HU2 FFL 04

Definition von ökologischen Ausgleichsmassnahmen

Im Rahmen des Baugesuchs werden geeignete ökologische Ausgleichsmassnahmen definiert.

PH-HU2 FFL 05

Erstellung der Lebensraumbilanzierung

Ersatzflächen ausserhalb des Projektperimeters werden festgelegt und rechtlich gesichert. Es wird eine nach BAFU-Bewertungsmethode für Eingriffe in schützenswerte Lebensräume (Bühler et al. 2017) ausge­glichene Bilanz erreicht.

PH-HU2 FFL 06

Nachweis Materialisierung Gebäude

Allfällig durchsichtig gestaltete Wände werden gemäss geltenden Empfehlungen von anerkannten Fachpersonen vogelfreundlich gestaltet.

PH-HU2 FFL 07

Nachweis Massnahmen zur Verhinderung von Wildtierfallen (Bauphase)

Während des Baus wird – unter Berücksichtigung der sicherheits- und sicherungstechnischen Vorgaben – mittels geeigneten Massnahmen sichergestellt, dass Amphibien und Kleintiere nicht in den Anlagenperi­meter gelangen können (Verhinderung Wildtierfallen). Die Umsetzung der Massnahmen sind durch einen Amphibien- und Reptilienspezialisten zu begleiten.

PH-HU2 FFL 08

Auswirkungen von Bau- und Betrieb auf den WTK, Schutzmassnahmen

Die Auswirkungen auf den überregionalen WTK AG-05 «Böttstein-Villigen» während des Baus und Betriebs der BEVA bzgl. Licht und Lärm sind zu beurteilen. Es sind Schutzmassnahmen zur Sicherstellung der Funktionalität des WTK auszuarbeiten.

PH-HU2 FFL 09

Schutz gefährdeter Lebensräume während der Bauphase

Die an den Projektperimeter angrenzenden nach NHG schützenswerten Flächen werden mit geeigneten Massnahmen geschützt und abgegrenzt.

PH-HU2 FFL 10

Rückzugslebensräume während der Bauphase

In der Bauphase werden Rückzugslebensräume für die Zauneidechse vorgesehen. Die Umsetzung der Massnahmen sind durch einen Reptilienspezialisten zu begleiten.

PH-HU2 FFL 11

Erstellung Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) für die Betriebsphase

Die vorgesehenen Ersatzmassnahmen inkl. deren langfristiger Unterhalt werden im LBP festgehalten.

PH-HU2 FFL 12

Bedarfsabklärung Pflegeverträge, Vereinbarungen mit Dritten für die Betriebsphase

Nach Bedarf wird der Unterhalt der Ersatzflächen (vgl. PH-HU2 FFL 03) während der Betriebsphase mittels Pflegeverträgen und/oder Vereinbarungen mit Dritten geregelt.