PH-HU2 FFL 01 |
Ergänzende Feldaufnahmen Fauna: Wildbienen, xylobionte Käfer, Mollusken und Fledermäuse Innerhalb der für die Arten geeigneten Teilflächen werden Feldaufnahmen von Wildbienen, xylobionten Käfern, Mollusken und Fledermäusen durchgeführt. |
PH-HU2 FFL 02 |
Bewertung von Eingriffen und Bemessung von Ersatzmassnahmen Bewertung der Eingriffe und Angaben zur Ersatzpflicht anhand der BAFU-Bewertungsmethode von Eingriffen in schützenswerte Lebensräume nach (Bühler et al. 2017). |
PH-HU2 FFL 03 |
Definition der Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen, Sichern von Ersatzflächen Die notwendigen Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen werden beschrieben (inkl. Bestimmung der Ziel- und Leitarten) und in einem Plan dargestellt. |
PH-HU2 FFL 04 |
Definition von ökologischen Ausgleichsmassnahmen Im Rahmen des Baugesuchs werden geeignete ökologische Ausgleichsmassnahmen definiert. |
PH-HU2 FFL 05 |
Erstellung der Lebensraumbilanzierung Ersatzflächen ausserhalb des Projektperimeters werden festgelegt und rechtlich gesichert. Es wird eine nach BAFU-Bewertungsmethode für Eingriffe in schützenswerte Lebensräume (Bühler et al. 2017) ausgeglichene Bilanz erreicht. |
PH-HU2 FFL 06 |
Nachweis Materialisierung Gebäude Allfällig durchsichtig gestaltete Wände werden gemäss geltenden Empfehlungen von anerkannten Fachpersonen vogelfreundlich gestaltet. |
PH-HU2 FFL 07 |
Nachweis Massnahmen zur Verhinderung von Wildtierfallen (Bauphase) Während des Baus wird – unter Berücksichtigung der sicherheits- und sicherungstechnischen Vorgaben – mittels geeigneten Massnahmen sichergestellt, dass Amphibien und Kleintiere nicht in den Anlagenperimeter gelangen können (Verhinderung Wildtierfallen). Die Umsetzung der Massnahmen sind durch einen Amphibien- und Reptilienspezialisten zu begleiten. |
PH-HU2 FFL 08 |
Auswirkungen von Bau- und Betrieb auf den WTK, Schutzmassnahmen Die Auswirkungen auf den überregionalen WTK AG-05 «Böttstein-Villigen» während des Baus und Betriebs der BEVA bzgl. Licht und Lärm sind zu beurteilen. Es sind Schutzmassnahmen zur Sicherstellung der Funktionalität des WTK auszuarbeiten. |
PH-HU2 FFL 09 |
Schutz gefährdeter Lebensräume während der Bauphase Die an den Projektperimeter angrenzenden nach NHG schützenswerten Flächen werden mit geeigneten Massnahmen geschützt und abgegrenzt. |
PH-HU2 FFL 10 |
Rückzugslebensräume während der Bauphase In der Bauphase werden Rückzugslebensräume für die Zauneidechse vorgesehen. Die Umsetzung der Massnahmen sind durch einen Reptilienspezialisten zu begleiten. |
PH-HU2 FFL 11 |
Erstellung Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) für die Betriebsphase Die vorgesehenen Ersatzmassnahmen inkl. deren langfristiger Unterhalt werden im LBP festgehalten. |
PH-HU2 FFL 12 |
Bedarfsabklärung Pflegeverträge, Vereinbarungen mit Dritten für die Betriebsphase Nach Bedarf wird der Unterhalt der Ersatzflächen (vgl. PH-HU2 FFL 03) während der Betriebsphase mittels Pflegeverträgen und/oder Vereinbarungen mit Dritten geregelt. |