Während der Betriebsphase sind keine direkten Auswirkungen auf den Umweltbereich Flora, Fauna, Lebensräume zu erwarten. Für das Baugesuch (UVB 2. Stufe) wird die Erstellungspflege sowie der Unterhalt von ersetzten Flächen definiert.
Der Anlagenperimeter wird voraussichtlich vollständig umzäunt. Das Sicherungsareal um die BEVA ist voraussichtlich mit einem Doppelzaun gesichert (Nagra 2025d). Amphibienschutzzäune, welche im untersten Bereich der Zaunanlage angebracht werden, verhindern, dass Kleintiere aus den angrenzenden Habitaten in den Anlagenperimeter eindringen und dort aufgrund von Tierfallen (Kellerabgänge, Rinnen u.Ä.) verenden. Die Zwilag verfügt bereits heute über solche wirksamen Zäune und die Aufnahmen der Fauna innerhalb des Areals haben gezeigt, dass dort lediglich Eidechsen zu finden sind (vgl. Kap. 5.15.4).
Die neu zu erstellenden Gebäude werden voraussichtlich vergleichbar materialisiert wie die bestehenden Zwilag-Bauten (vgl. Fig. 4‑5) und sind daher für Vögel bzgl. Vogelkollisionsgefahr ungefährlich.
Aus Sicherheitsgründen wird das Sicherungsareal im Anlagenperimeter voraussichtlich jederzeit ausleuchtbar sein, jedoch nicht ständig beleuchtet. Diese Lichtbelastung im Bereich der Aussenanlagen hat vor allem auf die Insektenpopulation sowie nachtaktive Tiere wie Schalenwild, Vögel und Fledermäuse einen negativen Einfluss. Die Beleuchtung des Anlagenperimeters ist daher im Sinne der Vorsorge gemäss Art. 11 Abs. 2 USG zu begrenzen und die Ausgestaltung und Auswirkungen auf die Umgebung und die nachtaktive Fauna in einem Beleuchtungskonzept für die Betriebsphase darzulegen (vgl. Kap. 5.16.5.2). Insbesondere sind die Auswirkungen auf die Funktionalität des WTK aufzuzeigen. In der weiteren Planung werden die genannten Auswirkungen auf den WTK für die Betriebsphase beurteilt und Schutzmassnahmen zur Erhaltung der Funktionalität des WTKs für angetroffene Zielarten ausgearbeitet.