Für den Anlagenperimeter wird eine Waldfläche von rund 0.9 ha definitiv beansprucht, sie muss daher gerodet werden. Für das Baugesuch wird die tatsächlich benötigte Fläche (max. 0.51ha) für eine zusätzliche Rodung im Eingliederungssaum (Freihaltestreifen) aufgrund der sicherheits- und sicherungstechnischen Vorgaben bestimmt.
Für die tatsächlich benötigte Rodungsfläche wird ein Rodungsersatz nach Art. 7 WaG geleistet. Für das Baugesuch sind Ersatzaufforstungen festzulegen und ein Rodungsgesuch zu erarbeiten. Alle Ersatzaufforstungsflächen werden im UVB 2. Stufe ausgewiesen und behandelt. Daneben ist ein Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmenkonzept für das NkBW vorzusehen.
Für die waldbauliche Ausgestaltung des Waldrands wird das Einverständnis der Grundeigentümerin (Gde. Würenlingen) eingeholt. Für allfällige Unterschreitungen des Waldabstands ist im Baubewilligungsverfahren eine forstrechtliche Ausnahmebewilligung erforderlich. Schliesslich ist das beanspruchte Teilstück des bestehenden Nietenbuckwegs (Waldweg) zu ersetzen.
Die Voraussetzungen (Interessenabwägung, raumplanerische Standortbegründung) für die erforderlichen Ausnahmebewilligungen für die Waldbeanspruchung sind gemäss den oben genannten Begründungen gegeben.
Die Betriebsphase ist bezüglich des Umweltbereichs Wald nicht relevant.
Vorbehältlich der Sicherung von Ersatzflächen sowie unter der Annahme, dass die für UVB 2. Stufe definierten Massnahmen umgesetzt werden, können die Anforderungen aus Sicht «Wald» eingehalten werden.