Das BAFU hat in seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2023 folgenden Antrag zum Pflichtenheft formuliert (vgl. Beilage B2.1):
Der Kanton Aargau, Abteilung Umwelt, hat in seiner Stellungnahme vom 27. Januar 2023 folgenden Antrag zum Pflichtenheft formuliert (vgl. Beilage B1):
Das BAFU hat in seiner Stellungnahme zur Vollständigkeit vom 27. Februar 2025 folgenden ergänzenden Antrag zum Pflichtenheft formuliert (vgl. Beilage B2.3):
Berücksichtigung der Anträge
Auf die Anträge des BAFU und des Kantons Aargau wird folgendermassen eingegangen:
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Antrag 7 BAFU und Antrag AG Wald 1: Im UVB 1. Stufe resp. im BAR (Nagra 2025a) werden die ungefähren Rodungsflächen ausgewiesen. Weiter wird die maximal benötigte Freihaltungsfläche (sicherheits- und sicherungsbedingte Rodung) ausgewiesen. In der UVB 2. Stufe resp. im BAR für die 2. Stufe werden die tatsächlich benötigte Rodungsflächen festgelegt und ein Rodungsgesuch (Bundesverfahren) erstellt. Zudem werden die Ersatzaufforstungsflächen festgelegt, wie auch ggf. das Ausnahmegesuch für die nachteilige Waldnutzung beantragt.
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Antrag 6 BAFU (Vollständigkeitsprüfung): Die Begrifflichkeiten werden im Bericht präzisiert und der Antrag berücksichtigt.