Für den Nachweis der Standorteignung werden im Sicherheitsbericht (Nagra 2025c) unter anderem die sog. «Einwirkungen von Aussen» auf den Projektperimeter analysiert und bewertet. Darunter zählen u.a. Betriebe und Anlagen, die der Störfallverordnung (StFV 1991) unterliegen, wie das Zwilag und das PSI (beide ohne Konsultationsbereich) sowie die östlich des Projektperimeters verlaufende Erdgashochdruckleitung (Gasleitung mit Druck ≤ 67.5 Bar und Durchmesser ≤ 24 Zoll), deren 300 m breiter Konsultationsbereichs den Projektperimeter nicht tangiert und daher nicht relevant ist (vgl. Fig. 5‑9). Ebenfalls nicht relevant ist die im Osten verlaufende Kantonsstrasse Nr. K113 (vgl. Fig. 4‑6), welche als Ausnahmetransportroute klassiert ist, jedoch nicht tangiert wird. Die bestehende Fernwärmeleitung der REFUNA AG, welche den Projektperimeter und das Zwilag-Areal quert, weist keinen Konsultationsbereich auf und ist daher nicht störfallrelevant. Künftig wird zudem eine 5 bar Erdgasleitung der REFUNA AG den Projektperimeter randlich tangieren (REFUNA AG; Ausführungsprojekt). Sie ist ebenfalls nicht störfallrelevant. Im Sicherheits­bericht (Nagra 2025c) wir aufgezeigt, dass von diesen Betrieben bzw. Anlagen keine Gefahr für den Projektperimter bzw. die BEVA ausgeht.

Für die Zwilag wurde im November 2018 ein Kurzbericht gemäss StFV erstellt (Zwilag 2018). Es werden hauptsächlich Säuren und Laugen, aber auch grössere Mengen von verschiedenen Gasen sowie Diesel gelagert. Im Kurzbericht wurde ein Szenario mit kleiner bis mittlerer Schädigung für Personen auf dem Zwilag-Areal im Falle eines Ammoniakaustrittes festgestellt. Mit den vorhandenen Sicherheitsmassnahmen sind keine Auswirkungen ausserhalb des Zwilag-Areals zu erwarten.

Auszug Risikokataster Kanton AG (AGIS 2024)

Fig. 5‑9:Auszug Risikokataster Kanton AG (AGIS 2024)