Das BAFU hat in seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2023 folgenden Antrag zum Pflichtenheft formuliert (vgl. Beilage B2.1):

(10) Untersteht die Verpackungsanlage aufgrund der Überschreitung von Mengenschwellen nach Anhang 1.1 StFV, hat die Nagra spätestens mit dem UVB 2. Stufe einen Kurzbericht nach Art. 5 StFV zu erstellen und zur Beurteilung einzureichen.

Berücksichtigung der Anträge

Auf den Antrag des BAFU wird folgendermassen eingegangen:

  • Antrag 10 BAFU: Die Beurteilung bezüglich Überschreitung von Mengenschwellen erfolgt im UVB 2. Stufe.