Das BAFU hat in seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2023 folgenden Antrag zum Pflichtenheft formuliert (vgl. Beilage B2.1):
Berücksichtigung der Anträge
Auf den Antrag des BAFU wird folgendermassen eingegangen:
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Antrag 10 BAFU: Die Beurteilung bezüglich Überschreitung von Mengenschwellen erfolgt im UVB 2. Stufe.