Das BAFU hat in seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2023 folgenden Antrag zum Pflichtenheft formuliert (vgl. Beilage B2.1):

(5) Die Nagra hat für den UVB 2. Stufe zu prüfen, ob im Projektperimeter invasive Neo­phy­ten auftreten. Die Ergebnisse der Feldaufnahmen und die daraus abgeleiteten Mass­nahmen zur Bekämpfung der invasiven Neophyten sind im UVB 2. Stufe darzulegen. Begründung: Verhinderung der Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Organismen nach Art. 15 Abs. 2 FrSV und Art. 52 Abs. 1 FrSV.

Berücksichtigung der Anträge

Auf den Antrag des BAFU wird folgendermassen eingegangen:

  • Antrag 5 BAFU: Im UVB 1. Stufe wurde eine Ersterhebung der Neophyten-Vorkommen im Projektperimeter durchgeführt. Eine weitere Aufnahme erfolgt vor Baubeginn. Die Definition von Schutzmassnahmen und die Auswahl der Pflanzenarten, welche für die Arealbegrünung verwendet werden, wird im UVB 2. Stufe vorgenommen. Das Pflichtenheft für den UVB 2. Stufe wird entsprechend ergänzt.