Während der Bauphase fallen diverse Abfälle an, insbesondere Aushub und Boden, Betonabbruch, Stahl sowie Ausbauasphalt, welche gemäss den geltenden Vorschriften resp. entsprechend der Möglichkeiten nach Art. 19 Abs. 1 VVEA zu verwerten resp. entsorgen sind. Eine Ablagerung auf einer Deponie ist zu vermeiden.
Ein detailliertes Materialbewirtschaftungs- und Entsorgungskonzept für die Bauphase wird für den UVB 2. Stufe ausgearbeitet.
Während der Betriebsphase ist mit wesentlich geringeren Abfallmengen, v.a. bestehend aus Verpackungsmaterialien und Mischabfall, zu rechnen. Es werden die vorschriftsgemässe Verwertungs- resp. Entsorgungswege genutzt.
Unter Berücksichtigung der obenstehenden Vorgehensweise sowie unter der Annahme, dass die für UVB 2. Stufe definierten Massnahmen umgesetzt werden, können die Anforderungen aus Sicht «Abfall und umweltgefährdende Stoffe» eingehalten werden. Die Auswirkungen des Vorhabens bezüglich dieses Umweltbereichs werden als tragbar erachtet.