Das BAFU hat in seiner Stellungnahme zur Vollständigkeit vom 27. Februar 2025 folgenden ergänzenden Antrag zum Pflichtenheft formuliert (vgl. Beilage B2.3):
Begründung: Art. 19 VVEA
Berücksichtigung der Anträge
Der Antrag 10 des BAFU (Vollständigkeitsprüfung) wird im Bericht berücksichtigt.