Das BAFU hat in seiner Stellungnahme zur Vollständigkeit vom 27. Februar 2025 folgenden ergänzenden Antrag zum Pflichtenheft formuliert (vgl. Beilage B2.3):

(10)Die Nagra hat im NTB 24-14 stufengerecht aufzuzeigen, wie die Verwertungspflicht von unverschmutztem Aushub- und Ausbruchmaterial nach Art. 19 VVEA umgesetzt wird. Die Verwertungsmöglichkeiten nach Art. 19 Abs. 1 VVEA sind abzuklären und die Ergebnisse darzustellen. Eine «Nicht-Verwertung» muss begründet werden.
Begründung: Art. 19 VVEA

 

Berücksichtigung der Anträge

Der Antrag 10 des BAFU (Vollständigkeitsprüfung) wird im Bericht berücksichtigt.