Das Vorhaben tangiert keine belasteten Standorte. Wird während der Bauphase unerwartet che­misch oder mit Fremdstoffen belastetes Aushubmaterial angetroffen (z.B. in Hinterfüllungen von Gebäuden oder im Bereich von bestehenden Strassen), wird das betroffene Material separat zwischengelagert, durch eine Altlastenfachperson begutachtet und bei Bedarf beprobt, um den Entsorgungsweg zu definieren.