Bodenarbeiten finden während der Bauphase statt, da im südöstlichen Bereich des Anlagen­peri­meters der heutige Waldboden entfernt wird. Im Eingliederungssaum sind aufgrund der Frei­haltung Waldarbeiten vorgesehen, welche den Waldboden betreffen, jedoch nicht zu Wald­boden­verschiebung führen werden. Ebenfalls werden im Bereich der vorhandenen Versicke­rungs­mulden sowie im Bereich der Rabatten auf dem derzeitigen Zwilag-Gelände und dem PSI-Parkplatz der Boden abgetragen. Je nach chemischer und biologischer Bodenbelastung ist die Verwertbarkeit des anfallenden Bodenmaterials, der entsprechende Verwertungsort sowie ein Entwurf für ein Bodenschutzkonzept für den UVB 2. Stufe zu definieren. Dafür ist eine akkreditierte bodenkundliche Baubegleitung oder eine anerkannte ausgewiesene Fachperson zu beauftragen.

In der Betriebsphase wird kein Boden zusätzlich tangiert.

Unter Berücksichtigung der obenstehenden Vorgehensweise sowie unter der Annahme, dass die für UVB 2. Stufe definierten Massnahmen umgesetzt werden, können die Anforderungen aus Sicht «Boden» eingehalten werden. Die Auswirkungen des Vorhabens bezüglich dieses Umwelt­bereichs werden als tragbar erachtet.