Die Angaben aus der kantonalen Bodenkarte (AGIS 2024) konnten im Bereich des heutigen Zwilag-Areals nicht bestätigt werden. Bei den Böden handelt es sich im Bereich der Versickerungsmulden und der Parkplatzrabatten um anthropogen beeinflusste Regosole. Die Böden sind flachgründig bis ziemlich flachgründig.
Verdichtungsempfindlichkeit
Die durch den Anlagenperimeter tangierten Böden sind aufgrund der nach Tab. 5‑2 genannten Eigenschaften gegenüber Verdichtungen schwach empfindlich.
Bodenverwertung
Der Skelettgehalt liegt im Oberboden nie über 20 % und im Unterboden nie über 40 %. Der Tongehalt der mineralischen Feinerde erreicht weder im Ober- noch im Unterboden die Grenze von 40 % und es wurde kein Einzelkorngefüge festgestellt.
Im Prüfperimeter Bodenaushub des Kantons Aargau (AGIS 2024) sind im Anlagenperimeter keine Bereiche mit Verdacht auf Belastungen aufgeführt. Trotzdem ist nicht auszuschliessen, dass im Bereich des Zwilag-Areals bei den Rabatten der Parkplätze sowie der strassennahen Flächen Bodenbelastungen z. B. durch Abrieb von Pneus/Bremsen oder Hilfsstoffe aus dem Winterunterhalt vorkommen. Eine Schadstoffbeprobung des Bodens im Bereich der Rabatten und der Versickerungsmulden zur Überprüfung dieser Annahmen und zur Definition des Verwertungswegs wird für UVB der 2. Stufe durchgeführt.
Bei den Handsondagen wurden vereinzelt Ziegelbruchstücke und Siedlungsabfälle festgestellt. Der Anteil an Fremdstoffen war überall <1 Gew.-%.
Gemäss der Neophytenaufnahmen (vgl. Kap. 5.12) wachsen in den Rabatten und in einer Versickerungsmulde verschiedene Neophyten. Zur Kontrolle der Bestände werden die Neophyten für UVB 2. Stufe und vor dem effektiven Bodenabtrag erneut erhoben.
Die physikalischen Bodeneigenschaften und der Fremdstoffgehalt schränken die Verwertbarkeit des Bodens nicht ein. Bereiche mit Neophyten, sind als «eingeschränkt verwertbar» einzustufen. Das Bodenmaterial kann vor Ort oder an Orten, wo nachweislich eine Bekämpfung der Neophyten stattfindet, verwertet werden. Die abschliessende Beurteilung der Verwertbarkeit des Bodens erfolgt im UVB 2. Stufe.