Die Bodenklassierung im Wald stimmt nur um den Sondierstandort HS_Z_8 mit der kantonalen Bodenkarte überein (senkrecht durchwaschene, normal durchlässige und tiefgründige Parabraun­erde, vgl. Tab. 5‑2). Bei den übrigen tangierten Waldbodenflächen handelt es sich um ziemlich flachgründige bis flachgründige Braunerden.

Verdichtungsempfindlichkeit

Die durch das Vorhaben tangierten Waldböden sind aufgrund der nach Tab. 5‑2 genannten Eigen­schaften gegenüber Verdichtungen schwach bis normal empfindlich.

Bodenverwertung

Der Skelettgehalt liegt im Oberboden nie über 20 % und im Unterboden nie über 40 %. Der Ton­gehalt der mineralischen Feinerde erreicht weder im Ober- noch im Unterboden die Grenze von 40 %. Einzelkorngefüge wurden nur vereinzelt in tiefliegenden Unterbodenhorizonten (und zu­sammen mit krümeligem Gefüge) festgestellt. Da beim Abtrag im Anlagenperimeter der ge­sam­te Unterboden abgetragen wird, fällt dort aufgrund der Mischung von krümeligem Gefüge und dem tiefliegenden Horizont mit Einzelkorngefüge das Gefüge nicht ins Gewicht.

Im Prüfperimeter Bodenaushub des Kantons Aargau (AGIS 2024) sind im Projektperimeter keine Bereiche mit Verdacht auf chemische Bodenbelastungen aufgeführt. Eine Schadstoffbeprobung des Bodens im Bereich des Walds zur Überprüfung dieser Annahme und zur definitiven Fest­legung des Verwertungswegs wird für UVB 2. Stufe durchgeführt.

Bei den Handsondagen wurden vereinzelt Ziegelbruchstücke und Siedlungsabfälle festgestellt. Der Anteil an Fremdstoffen war überall < 1 Gew.-%.

Gemäss der Neophytenaufnahmen (vgl. Kap. 5.12) wachsen auf den tangierten Waldböden teil­weise Neophyten. Zur Kontrolle der Bestände werden die Neophyten für UVB 2. Stufe und vor dem effektiven Bodenabtrag in Hinblick auf die Verwertung erneut erhoben.

Die physikalischen Bodeneigenschaften und der Fremdstoffgehalt schränken die Verwertbarkeit des Waldbodens nicht ein. Bereiche mit Neophyten sind als «eingeschränkt verwertbar» einzu­stufen. Das Bodenmaterial kann vor Ort oder an Orten, wo nachweislich eine Bekämpfung der Neophyten stattfindet, verwertet werden. Die abschliessende Beurteilung der Verwertbarkeit des Waldbodens erfolgt im Rahmen des UVB 2. Stufe.