Das BAFU hat in seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2023 folgenden Antrag zum Pflichtenheft formuliert (vgl. Beilage B2.1):

(11)Die Nagra hat folgende Massnahme in den UVB 2. Stufe aufzunehmen: Die Erdarbeiten müssen gemäss den Richtlinien und den Normen zum Schutz des Bodens durchgeführt werden: Sachgerechter Umgang mit Boden beim Bauen, Physikalischer Bodenschutz im Wald. Begründung: Art. 6, 7 und 12 VBBo.

 

Das BAFU hat in seiner Stellungnahme zur Vollständigkeit vom 27. Februar 2025 folgenden ergänzenden Antrag zum Pflichtenheft formuliert (vgl. Beilage B2.3):

(9)Im NTB 24-14 ist das Pflichtenheft für den UVB 2. Stufe wie folgt anzupassen: Die Nagra hat eine akkreditierte bodenkundliche Baubegleitung oder eine anerkannte ausgewiesene Fachperson mit der Erarbeitung eines Bodenprojekts (wie in der Vollzugshilfe Sachgerechter Umgang mit Boden beim Bauen festgelegt) zu beauftragen.

 

Berücksichtigung der Anträge

Auf die Anträge des BAFU wird folgendermassen eingegangen:

  • Antrag 11 BAFU: Der Antrag wird berücksichtigt und das Pflichtenheft der UVB 2. Stufe entsprechend angepasst. Im UVB 2. Stufe wird ein Entwurf zum Bodenschutzkonzept erstellt.

  • Antrag 9 BAFU (Vollständigkeitsprüfung): Der Antrag wird berücksichtigt und das Pflichtenheft der UVB 2. Stufe entsprechend angepasst.