Zu allfälligen temporären quantitativen Auswirkungen auf das Grundwasser in der Bauphase können noch keine Aussagen gemacht werden. Diese Abklärungen erfolgen im UVB 2. Stufe. Ggf. notwendige Grundwasserschutzmassnahmen werden ebenfalls für den UVB 2. Stufe definiert.

In der Betriebsphase sind nach heutigen Projektstand keine relevanten Einflüsse auf den Umwelt­bereich Grundwasser zu erwarten, können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Dies ist für den UVB 2. Stufe zu überprüfen. Allenfalls sind entsprechende Schutzmassnahmen vorzusehen.

Unter Berücksichtigung der obenstehenden Vorgehensweise sowie unter der Annahme, dass die für UVB 2. Stufe definierten Massnahmen umgesetzt werden, können die Anforderungen aus Sicht «Grundwasser» eingehalten und das Vorhaben bezüglich dieses Aspektes umwelt­ver­träglich realisiert werden.