Für die Kühlung resp. Heizung der Gebäude im Anlagenperimeter (vgl. Kap. 4.2.1) könnte ggf. eine thermische Grundwassernutzung realisiert werden. Der Projektperimeter liegt gemäss «Eignungskarte Erdwärmenutzung» (AGIS 2024) in einem dafür geeigneten Gebiet. Die Art der Heizung/Kühlung sowie die weiteren dafür ggf. notwendigen Abklärungen (im Fall Grundwassernutzung u.a. bzgl. Wärmeeintrag resp. -entzug) werden im UVB 2. Stufe dargelegt. Weiter würden im Fall einer Grundwassernutzung die für eine solche Nutzung nötigen Nachweise und Unterlagen eingereicht (Nachweise und Unterlagen für eine Bewilligung zur thermischen Grundwassernutzung, Bohrbewilligung und Antrag für eine kantonale Konzession).
Falls für den Betrieb eine Tankanlage mit wassergefährdenden Flüssigkeiten (z.B. Diesel) betrieben werden muss (z.B. für eine Notstromanlage), sind für den UVB 2. Stufe die entsprechenden Schutzmassnahmen für den Gewässerschutzbereich Au vorzusehen und in entsprechenden Dispositiven festzuhalten.