Die nach heutigem Vorhaben vorgesehenen Fundationskoten der BEVA sowie der konventionellen Bauten liegen bei 326 m ü. M. (vgl. Kap. 4.2). Somit sind voraussichtlich keine permanenten Einbauten unter den mittleren Grundwasserspiegel (ca. 323.9 – 324.4 m ü. M., vgl. Kap. 4.2.1) vorgesehen. Eine Absenkung der Fundationskoten bis auf MW-Stand ist jedoch heute nicht auszuschliessen. Die Fundationskote der BEVA wird in UVB 2. Stufe in Bezug auf den Einbau unter den MW überprüft.
Die Dimensionen der Bauten und Anlagen, die Baumethoden und Angaben zum Bauablauf sind noch nicht festgelegt. Daher werden Aussagen zu allfälligen temporären quantitativen Auswirkungen durch gegebenenfalls ins Grundwasser reichende temporäre Baugrubensicherungs- oder Wasserhaltungsmassnahmen und ggf. notwendigen Schutzmassnahmen für den UVB 2. Stufe gemacht und allfällige Ausnahmebewilligungen im Baubewilligungsverfahren beantragt (vgl. Kap. 2.3).