In der Bauphase ist der Umweltbereich NIS nicht relevant.

Für die Betriebsphase ist zu prüfen, ob die Mindestabstände von NIS-relevanten Quellen zu OMEN eingehalten werden oder allfällige NIS-Schutzmassnahmen umzusetzen sind.

Unter Berücksichtigung der obenstehenden Vorgehensweise sowie unter der Annahme, dass die für UVB 2. Stufe definierten Massnahmen umgesetzt werden, können die Anforderungen aus Sicht «NIS» eingehalten und das Vorhaben bezüglich dieses Aspektes umweltverträglich reali­siert werden.