Bei den im Umkreis des Projektperimeters bestehenden Mobilfunkantennen (vgl. Fig. 5‑2) mit grosser bis mittlerer Sendeleistung handelt es sich um sogenannte «alte Anlagen», welche vor Inkrafttreten der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV 1999) erstellt wurden. Die Einhaltung der Grenzwerte bei den umliegenden Orten mit empfindlichen Nutzungen (OMEN) bzw. die Sanierung der Anlagen wird durch die jeweiligen Betreiber der Anlage sichergestellt. Beim Projektperimeter handelt es sich um bereits rechtsgültig eingezonte Bauzonen (Arbeitszone II) bzw. unmittelbar angrenzende Waldflächen. Aufgrund des Abstands des Anlagenperimeters zu den Mobilfunkantennen des PSI Ost resp. des PSI West von 100 m resp. 700 m und der dazwischenliegenden Gebäude, welche heute bereits OMEN aufweisen, kann davon ausgegangen werden, dass die massgebenden Anlagegrenzwerte im künftigen Anlagenperimeter auch ohne Sanierung der Anlagen eingehalten werden.
Westlich des Projektperimeters verlaufen mehrere Hochspannungsleitungen (Freileitungen) der Axpo und Swissgrid (vgl. Fig. 5‑2). Diese führen vom KKW Beznau zum PSI West und weiter in Richtung Süden entlang des Westufers der Aare. Nördlich des PSI West führt ein Abzweiger der Swissgrid-Leitung zum PSI Ost und wird dort als erdverlegte Kabelleitung weitergeführt. Beide Teile des PSI sind daher mit dem Leitungsstrang aus dem KKW Beznau verbunden. Aufgrund des Abstands von ca. 300 m zum Anlagenperimeter und der dazwischenliegenden Gebäude, welche heute bereits OMEN aufweisen, kann davon ausgegangen werden, dass die massgebenden Anlagegrenzwerte auch im künftigen Anlagenperimeter eingehalten werden.
Fig. 5‑2:Antennenstandorte und Hochspannungsleitungen im Umkreis des geplanten Projektperimeters (swisstopo 2024)