Die Bereiche Erschütterungen und abgestrahlter Körperschall sind gemäss heutigem Kennt­nis­stand nur während der Bauphase relevant.

Während des Betriebs sind im Bereich Erschütterungen und abgestrahlter Körperschall keine relevanten Auswirkungen zu erwarten.

Unter Berücksichtigung der obenstehenden Vorgehensweise sowie unter der Annahme, dass die für UVB 2. Stufe definierten Massnahmen umgesetzt werden, können die Anforderungen aus Sicht «Erschütterungen / abgestrahlter Körperschall» eingehalten und das Vorhaben bezüglich dieser Aspekte umweltverträglich realisiert werden.