Strassenverkehrslärm
In der Betriebsphase werden leere ELB/TB angeliefert, TLB vom ZWIBEZ über die Strasse zum Projektperimeter transportiert und ELBs in TBs zum gTL in Stadel transportiert (vgl. Kap. 4.7.3). Aus logistischen Gründen erfolgt der Transport über das Strassennetz. Die derzeit vorhandenen Transportrouten zwischen dem Projektperimeter und dem gTL führen teils durch Siedlungsgebiet (Nagra 2024c).
Grundsätzlich gilt, dass bei bestehenden Verkehrsanlagen der projektbedingte Verkehr keine zusätzlichen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte zur Folge haben darf. Bei sanierungsbedürftigen Verkehrsanlagen (Immissionsgrenzwerte bereits überschritten) darf der Mehrverkehr keine wahrnehmbare Zunahme (Erhöhung um 1dB(A) oder mehr) verursachen.
Aufgrund der zu erwartenden Fahrten (vgl. Kap. 4.7.3) werden diese Anforderungen erfüllt.
Industrie- und Gewerbelärm
Die BEVA ist als neue ortsfeste Anlage im Sinne von Art. 7 LSV zu betrachten. In der weiteren Projektplanung ist die Einhaltung der Planungswerte (abhängig von Betriebszeiten) nachzuweisen. Für den UVB 2. Stufe werden Lärmquellen innerhalb des Projektperimeters ermittelt und die Auswirkungen des künftigen Industrie- und Gewerbelärms berechnet und beurteilt. Lärmemissionen werden wie vorgeschrieben begrenzt.