Lärmemissionen durch Bauarbeiten sowie durch Bautransporte entstehen während der gesamten Bauphase, welche insgesamt rund 5 Jahre dauert (vgl. Kap. 4.3). Die Emissionen gehen vom gesamten Projektperimeter und den beschriebenen Transportrouten aus (vgl. Kap. 4.7.1).
Emissionen Baumaschinen und Geräte
Die mit den Bauarbeiten in Zusammenhang stehenden Lärmemissionen (Baumaschinen und Geräte, Materialumschlag, lärmintensive Tätigkeiten wie Abbruch) führen in der Umgebung zu zusätzlichen Lärmbelastungen. Die Beurteilung von Baulärm (Festlegen Massnahmenstufe) und die Ausarbeitung entsprechender Schutzmassnahmen werden gemäss Vorgaben der Baulärm-Richtlinie vorgenommen (BAFU 2006).
Grundsätzlich sind Massnahmen erforderlich, wenn:
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sich Räume mit lärmempfindlicher Nutzung (hier v.a. Büroräume) in einem Abstand von ≤ 300 m zur Baustelle befinden resp. ≤ 600 m, falls Bauarbeiten in Zeiten mit erhöhtem Ruheanspruch (12 bis 13 Uhr und 19 bis 07 Uhr) stattfinden;
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die «lärmige Bauphase» oder die «lärmintensiven Bauarbeiten» länger als 1 Woche dauern.
Im vorliegenden Fall wird davon ausgegangen, dass die «lärmige Bauphase» mehr als 1 Jahr dauert (vgl. Kap. 4.3). Innerhalb von 300 m befinden sich das PSI Ost und die Zwilag mit lärmempfindlichen Nutzungen (Büroräumlichkeiten). Weitere lärmempfindliche Nutzungen innerhalb von 600 m befinden sich beim PSI West (z.B. Gästehaus). Für die Bauarbeiten gilt damit für die Zeit zwischen 07 bis 12 und 13 bis 19 Uhr die Massnahmenstufe A gemäss Baulärm-Richtlinie (BAFU 2006). Für Bauarbeiten in den übrigen Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen werden die Massnahmen verschärft (Anwendung der nächsthöheren Massnahmenstufe). In der Bauphase wird von Arbeitszeiten gemäss Kap. 4.5.2 ausgegangen.
Bei den «lärmintensiven Bauarbeiten» (z.B. Abbruch, Fräsen, Rammarbeiten) wird angenommen, dass diese weniger als 1 Jahr dauern. Somit gelten die gleichen Massnahmenstufen wie oben.
Emissionen Bautransporte
Bautransporte (Materialtransporte) verursachen entlang der genutzten Transportrouten Lärmbelastungen (vgl. Fig. 4‑6).
Es wird davon ausgegangen, dass die durchschnittliche Anzahl Bautransporte (LKW) während der rund 5 Jahre dauernden Bauzeit maximal 50 LKW-Fahrten pro Arbeitstag (Montag bis Samstag) resp. 300 LKW-Fahrten pro Woche Bauzeit beträgt (vgl. Kap. 4.7.3.1). Davon entfallen höchstens 10 % auf die Nachtperiode (22 – 06 Uhr), d.h. durchschnittlich maximal 30 LKW-Fahrten pro Woche Bauzeit. Unter der Voraussetzung, dass die Bautransporte über Hauptverkehrsstrassen erfolgt, gilt damit für die Bautransporte die Massnahmenstufe A6 gemäss Baulärm-Richtlinie (BAFU 2006).
Schwellenwert Massnahmenstufe B: 940 Fahrten in der Tages- und 60 Fahrten pro Woche in der Nachtperiode ↩