PH-HU1 Lär 01

Massnahmenstufe Baulärm

Festlegung der Massnahmenstufe gemäss der Baulärm-Richtlinie für die Bauarbeiten während der Bauphase.

PH-HU1 Lär 02

Massnahmenstufe Bautransporte

Festlegung der Massnahmenstufe gemäss der Baulärm-Richtlinie für die Bautransporte während der Bauphase.

PH-HU1 Lär 03

Beurteilung Strassenverkehrslärm

Berechnung und Beurteilung der Auswirkungen des projektbedingten Verkehrs auf die Strassenlärmsituation in der Betriebsphase.

PH-HU1 Lär 04

Beurteilung Industrie- und Gewerbelärm

Berechnung und Beurteilung der Auswirkungen des künftigen Industrie- und Gewerbelärms für die Betriebsphase.

PH-HU1 Lär 05

Massnahmenstufe Baulärm Rückbau

Festlegung der Massnahmenstufe gemäss der Baulärm-Richtlinie für die Bauarbeiten während der Rückbauphase.

PH-HU1 Lär 06

Massnahmenstufe Bautransporte Rückbau

Festlegung der Massnahmenstufe gemäss der Baulärm-Richtlinie für die Bautransporte während der Rückbauphase.

Der Rückbau der BEVA (und damit PH-HU1 Lär 05 und 06) wird im Rahmen des Stilllegungs­verfahrens behandelt (vgl. Kap. 3.5.2).

Aufgrund des aktuellen Projektstands können erst grobe Erkenntnisse für den Umweltbereich «Lärm» gewonnen werden. Die Punkte PH-HU1 Lär 03 und 04 aus dem Pflichtenheft für den UVB 1. Stufe werden daher in das Pflichtenheft 2. Stufe übertragen.