PH-HU1 Lär 01 |
Massnahmenstufe Baulärm Festlegung der Massnahmenstufe gemäss der Baulärm-Richtlinie für die Bauarbeiten während der Bauphase. |
PH-HU1 Lär 02 |
Massnahmenstufe Bautransporte Festlegung der Massnahmenstufe gemäss der Baulärm-Richtlinie für die Bautransporte während der Bauphase. |
PH-HU1 Lär 03 |
Beurteilung Strassenverkehrslärm Berechnung und Beurteilung der Auswirkungen des projektbedingten Verkehrs auf die Strassenlärmsituation in der Betriebsphase. |
PH-HU1 Lär 04 |
Beurteilung Industrie- und Gewerbelärm Berechnung und Beurteilung der Auswirkungen des künftigen Industrie- und Gewerbelärms für die Betriebsphase. |
PH-HU1 Lär 05 |
Massnahmenstufe Baulärm Rückbau Festlegung der Massnahmenstufe gemäss der Baulärm-Richtlinie für die Bauarbeiten während der Rückbauphase. |
PH-HU1 Lär 06 |
Massnahmenstufe Bautransporte Rückbau Festlegung der Massnahmenstufe gemäss der Baulärm-Richtlinie für die Bautransporte während der Rückbauphase. |
Der Rückbau der BEVA (und damit PH-HU1 Lär 05 und 06) wird im Rahmen des Stilllegungsverfahrens behandelt (vgl. Kap. 3.5.2).
Aufgrund des aktuellen Projektstands können erst grobe Erkenntnisse für den Umweltbereich «Lärm» gewonnen werden. Die Punkte PH-HU1 Lär 03 und 04 aus dem Pflichtenheft für den UVB 1. Stufe werden daher in das Pflichtenheft 2. Stufe übertragen.