Für den Betrieb der BEVA sind weitere Bauten und Anlangen innerhalb des Anlagenperimeters erforderlich. Da in diesen Bauten und Anlagen keine nuklearen Aktivitäten stattfinden, werden diese als sogenannte konventionelle Infrastruktur bezeichnet. Hierzu zählen Büros, Räume für Service, Archiv, Empfang und Öffentlichkeitsarbeit sowie den Strahlen- und den Notfallschutz. Weiter sind Räumlichkeiten oder Flächen für konventionelle Lager- und Werkstätten sowie Parkierungsanlagen vorgesehen.
Diese Bauten und Anlagen werden südlich des Sicherungsareals im Anlagenperimeter platziert.