Der Projektperimeter umfasst eine Fläche von insgesamt rund 2.9 ha, welche gemäss Zonenplan der Gemeinde Würenlingen aus Arbeitszone II und Wald besteht (Gemeinde Würenlingen 2016; vgl. Fig. 4‑2). Die Fläche ist im Wesentlichen erschlossen (vgl. Kap. 4.7 und Kap. 4.8).

Projektperimeter mit heutiger Nutzung und Zonenplan (Gemeinde Würenlingen 2016)

Fig. 4‑2:Projektperimeter mit heutiger Nutzung und Zonenplan (Gemeinde Würenlingen 2016)

 

In Tab. 4‑1 ist die Flächenbeanspruchung der in Fig. 4‑2 gezeigten Teilperimeter nach Nutzungs­zonen aufgeschlüsselt. Der Anlagenperimeter nimmt mit rund 2.0 ha die grösste Fläche in An­spruch, wovon ca. 1.2 ha schon heute in der Arbeitszone II liegen und rund 0.9 ha durch Wald­rodung neu geschaffen werden müssen. Der Eingliederungssaum beansprucht ca. 0.5 ha Wald, der bei der vorgesehenen Umsetzung (vgl. Kap. 4.1.2) zwar freizuhalten ist, im rechtlichen Sinne allerdings Wald bleibt. Die Installationsfläche nimmt temporär rund 0.4 ha eines Parkplatzes in Anspruch, welcher bereits heute vollständig in der Arbeitszone II liegt.

Über die Folgenutzung (vgl. Kap. 4.3) des Projektperimeters wird im Rahmen des Bewilligungs­verfahrens für die Stilllegung entschieden (Nagra 2025b).

Tab. 4‑1:Grössen und Flächentypen des Projektperimeters

Die Spalte «Total» enthält die Fläche des Projektperimeters

Flächentyp

 

Fläche [ha]

Anlagenperimeter

Eingliederungs-saum

Installations-fläche

Total

Arbeitszone II

1.18

0.36

1.54

Wald (ohne NkBW5)

0.83

0.06

0.89

Wald (NkBW)

0.03

0.45

0.48

Total

2.04

0.51

0.36

2.91

Naturschutzgebiet von kantonaler Bedeutung im Wald (NkBW) ↩