Im Eingliederungssaum werden Massnahmen für die Sicherheit und Sicherung des Anlagenperimeters umgesetzt. Er ist 20 m breit und grenzt östlich an den Anlagenperimeter an. Im Eingliederungssaum wird als Ersatz für das beanspruchte Teilstück des Nietenbuckwegs ein neuer Waldweg angelegt, welcher die Forschungsstrasse über den dort bestehenden undauszubauenden Waldweg mit dem Nordteil des Nietenbuckwegs verbindet (vgl. Fig. 4‑1). Somit bleibt die heutige Durchgängigkeit für Fussgänger erhalten. Ausserdem stellt er im Bereich des Sicherungsperimeters die regulativ geforderte Einsehbarkeit der Umgebung von der Anlage aus sicher (Nagra 2025d).

Der Eingliederungssaum kann auch als Freihaltestreifen verstanden werden. Östlich angrenzend an den neuen Waldweg soll der Wald freigehalten werden, um die BEVA und andere Bauten und Anlagen (insb. Sicherungsanlagen) vor Windwurf und Waldbränden zu schützen (vgl. Kap. 5.14.5). Waldseitig ist ein Übergang zum Wald zwecks Landschaftseingliederung (vgl. Kap. 5.15.5.1 und Kap. 5.16.5.1) vorgesehen.

Die konkrete Umsetzung der Massnahmen im Eingliederungssaum wird für den UVB 2. Stufe resp. das Baugesuch ausgearbeitet.