Der Anlagenperimeter beinhaltet alle Bauten und Anlagen, inkl. der BEVA als wichtigste Baute (Art. 14 Abs. 2 KEG). Eine mögliche Lage der BEVA und den konventionellen Bauten ist in Fig. 4‑3 exemplarisch dargestellt. Der Flächenbedarf des Anlagenperimeters ergibt sich aus den sicherheits- und sicherungstechnischen Anforderungen und den Erfordernissen an einen zweck­mässigen Bau und Betrieb der BEVA. Eine entsprechende exemplarische Umsetzung findet sich im Sicherheitsbericht (Nagra 2025c).

Der Anlagenperimeter wird plan hergestellt, flächig befestigt und als Verkehrs- und Betriebs­fläche ausgelegt. Im Osten wird der Hang dafür angeschnitten und entsprechend gesichert. Im Norden des Perimeters wird ein Sicherungsareal4 eingerichtet, innerhalb dessen die BEVA mit zugehörigen Nebengebäuden betrieben werden. Diese werden funktionsbedingt im/beim Siche­rungsareal angeordnet. Der verbleibende südliche Teil des Anlagenperimeters ist mit den konven­tionellen Bauten für Administration, Lagerflächen sowie Parkierungsanlagen belegt.

Für die Anordnung der BEVA, der weiteren Bauten und Anlagen sowie der Sicherungsanlagen ist davon auszugehen, dass der Anlagenperimeter bis an seine Grenzen in Anspruch genommen wird. Somit wird der Waldabstand nicht überall eingehalten werden können, so dass die in den kommunalen Bauvorschriften vorgegebenen Grenzabstände für Gebäude, Zäune und Verkehrs­flächen stellenweise unterschritten werden. Die Wald- und Grenzabstände werden in der künfti­gen Projektentwicklung überprüft und gesamtheitlich optimiert (vgl. Kap. 5.14).

Die Kernanlage BEVA muss gesichert werden, wofür ein Sicherungsareal mit Sicherungsperimeter und zuge­höriger Ausrüstung, Wache und Zugangskontrolle eingerichtet wird (vgl. Nagra 2025d). ↩