Der Untersuchungsperimeter für die Beurteilung der Umweltauswirkungen sowie die für den UVB 1. Stufe durchgeführten Felduntersuchungen (vgl. Beilagen A) umfasst den definierten Projektperimeter (vgl. Kap. 4.1), die unmittelbare Umgebung im Wald sowie die angrenzenden Bereiche des Zwilag-Areals. Bei bestimmten Umweltbereichen sind über diesen Perimeter hinausreichende Auswirkungen zu erwarten. Für diese Umweltbereiche wird der Untersuchungs­perimeter so weit gefasst, dass auch diese Auswirkungen berücksichtigt werden. Die jeweiligen Untersuchungsperimeter sind pro Umweltbereich definiert und werden jeweils im Kapitel «Ist- und Ausgangszustand» beschrieben. Folgende Umweltbereiche berücksichtigen über den Projekt­perimeter hinausreichende Untersuchungsperimeter:

  • Luft, Lärm: Angrenzende Gebiete, welche durch den projektinduzierten Verkehr (vgl. Kap. 4.7.3) tangiert werden und aufgrund des Verkehrs relevante Umweltauswirkungen zu erwarten sind, werden miteinbezogen (vgl. Kap. 5.2 und 5.3).

  • Natur (Flora, Fauna, Lebensräume): Die Umweltauswirkungen werden auch im Hinblick auf die übergeordnete Vernetzung analysiert (z.B. Wildtierkorridore, Amphibienwanderung zwischen Winterquartieren im Wald und deren Laichgewässern, vgl. Kap. 5.15).

  • Grundwasser: Durch das Vorhaben kann eine Beeinflussung der Grundwasserqualität / -quantität im Abstrombereich stattfinden, welche ggf. eine Veränderung des Speicher­volumens und der Durchflusskapazität des Grundwasserleiters zur Folge hat (vgl. Kap. 5.6). Daher wird der Abstrombereich des Projektperimeters ebenfalls berücksichtigt.

  • Landschaft (inkl. Ortsbild, Erholung und Lichtemissionen): Es werden auch die Bereiche, von welchen der Projektperimeter gut einsehbar ist (Sichtachsen, Fern-, Mittel-, und Nah­be­reich, vgl. Kap. 5.16), in die Untersuchungen miteinbezogen.

Die für die Felduntersuchungen der verschiedenen Umweltbereiche definierten Untersuchungs­perimeter sind in den jeweiligen Übersichtsplänen der Beilagen A ersichtlich.