Das Thema Naturgefahren wird im Sicherheitsbericht (Nagra 2025c) für 10'000-jährliche Ereignisse behandelt und durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) begutachtet, weswegen nachfolgend nur summarische Ergebnisse genannt werden.
Die Resultate der Hochwasseranalysen ergaben, dass auf Höhe des Projektperimeters selbst Extremereignisse im Gerinne der Aare abgeleitet werden können. Der Standort ist vor Hochwasser geschützt. Oberflächenabflussmodellierungen für Starkniederschlagsereignisse zeigten, dass der Oberflächenabfluss aus der Umgebung topographisch bedingt, nicht in bedeutenden Mengen zum Projektperimeter fliesst und die Sicherheit der Bauten und Anlagen somit nicht gefährdet. Gravitative Ereignisse sind höchstens in Form von Hangmuren zu erwarten, wobei die Sicherheit der Bauten und Anlagen mit baulichen Massnahmen gewährleistet werden kann. Weiter wurde eine standortspezifische Erdbebengefährdungsanalyse verfasst (Nagra 2025d)3, die durch das ENSI beurteilt wird. Die Auslegung von Bauten und Anlagen erfolgt im Baugesuch gestützt auf die entsprechende sicherheitstechnische Klassierung hinsichtlich Erdbeben.
Das BAFU hat in seiner Stellungnahme zur Vollständigkeit vom 27. Februar 2025 folgenden Antrag formuliert (vgl. Beilage B2.3):
(12) Die Nagra hat im NTB 24-14 im Pflichtenheft für den UVB 2. Stufe die Abklärungen zur Erdbebensicherheit der BEVA (Festlegung der Anforderungen und konkrete Sicherheitsmassnahmen) aufzunehmen.
Der Antrag des BAFU wird im Sicherheitsbericht berücksichtigt. ↩