Die Themenfelder bzgl. radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung werden gemäss Schwei­zer Gesetzgebung nicht im Umweltschutzgesetz, sondern im Kernenergiegesetz (KEG 2003) und im Strahlenschutzgesetz (StSG 1991) geregelt (Art. 3 Abs. 2 USG). Entsprechend finden sich in diesem UVB keine Aussagen dazu. Die Aspekte der radioaktiven Strahlung werden im Sicher­heits­bericht (Nagra 2025c) abgehandelt.