Der Gewässerschutzbereich Au umfasst die nutzbaren unterirdischen Gewässer sowie die zu ihrem Schutz notwendigen Randgebiete (Anhang 4 Ziff. 111 GSchV). Es dürfen keine Anlagen erstellt werden, die eine besondere Gefahr für Gewässer darstellen oder unter dem mittleren Grundwasserspiegel liegen (Anhang 4 GSchV).
Ist-Zustand
Der Projektperimeter befindet sich vollständig innerhalb des Gewässerschutzbereichs Au (vgl. Fig. 5‑5).
Gemäss langjährigen Grundwasserspiegelbeobachtungen auf dem Projektareal (Datenreihe von 1991–2022 in diversen Piezometermessstellen und Grundwasserfassungen) befinden sich die massgebenden Grundwasserspiegel im Bereich des Anlagenperimeters auf ca. 324.2 m ü.M (Mittelwasserstand) resp. ca. 325.5 m ü.M. (Höchstwasserstand 1999; Kap. 3.3 in Nagra 2024a).
Fig. 5‑5:Auszug aus der Gewässerschutzkarte des Kantons Aargau
Auswirkungen
Im Anlagenperimeter sind Hochbauten geplant. Für alle Gebäude sind Untergeschosse vorgesehen. Gemäss heutigem Projektstand vorgesehene Fundationskote der BEVA liegt bei 326 m ü.M. und somit über dem Mittel- bzw. Hochwasserspiegel. Einbauten unter den Mittelwasserspiegel sind nicht vorgesehen. Detaillierte Fundationskoten der einzelnen Bauten und Anlagen im Anlagenperimeter werden für das Baugesuch festgelegt.
Beurteilung
Das Standortauswahlverfahren gemäss SGT hat ergeben, dass die BEVA am Standort Zwilag festgelegt werden soll. Eine Lage ausserhalb des Gewässerschutzbereichs Au ist an diesem Standort nicht möglich. Eine BEVA stellt keine besondere Gefahr im Sinne des Gewässerschutzrechts dar (BFE 2019). Das geplante Vorhaben ist räumlich mit dem Gewässerschutz vereinbar. Die Umweltverträglichkeit wird im UVB (vgl. Kap. 5.6 in Nagra 2025e) beurteilt.
Abstimmungsbedarf und Massnahmen für die weiteren Projektphasen
Das Bauprojekt ist bezüglich Einhaltung der Gewässerschutzbestimmungen zu prüfen. Mit geeigneten Massnahmen ist sicherzustellen, dass die Vorgaben eingehalten werden. Die entsprechenden Nachweise werden mit dem UVB 2. Stufe erbracht.