Folgende Planungen des Bundes wurden ebenfalls geprüft, aufgrund ihres fehlenden räumlichen oder zeitlichen Bezugs zum Vorhaben werden sie jedoch nicht näher ausgeführt:
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Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS): Die nächstgelegenen Objekte von nationaler Bedeutung (Ortsbilder von Würenlingen, Villigen und Böttstein) befinden sich mit ca. 1.5 km Distanz deutlich entfernt vom Projektperimeter. Diese Ortsbilder sind vom Vorhaben nicht betroffen.
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Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN): Das nächstgelegene Objekt ist der Aargauer Tafeljura (Objekt-Nr. 1108), beginnend bei Villigen auf der gegenüberliegenden Seite der Aare, rund 500 m vom Projektperimeter entfernt. Es besteht kein räumlicher Abstimmungsbedarf mit dem BLN. Die Vereinbarkeit mit den BLN-Schutzzielen wird im UVB (Kap. 5.16 in Nagra 2025e) beurteilt.
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Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene (SIS): Der Projektperimeter weist keine räumliche Überlagerung mit Sachplan-Objekten auf. Transporte über das Schienennetz sind zudem nicht vorgesehen.
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Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF): Der Projektperimeter kommt innerhalb der Bauzone oder im Wald zu liegen und beansprucht keine FFF.
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Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luft (SIL): Rund 1 km östlich der BEVA, angrenzend an den privaten TLB-Umladebahnhof der Zwilag, befindet sich der Heliport Würenlingen. Das dazugehörige Objektblatt ist in Erarbeitung. Eine räumliche Abstimmung zwischen der BEVA und dem Heliport ist nicht erforderlich.
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Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL): Auf der Ostseite der Aare verläuft eine bestehende Freileitung der Axpo, welche im Abschnitt zwischen Beznau und Mettlen (LU) inzwischen vollständig auf 380 kV ausgebaut resp. spannungserhöht wurde (vgl. Fig. 6‑10). Gemäss SÜL sind bis auf Weiteres keine Projekte im Umkreis des Projektperimeters vorgesehen (UVEK 2023).
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Konzept für den Gütertransport auf der Schiene: Die nächstgelegene Anlage ist der grosse Annahmebahnhof Siggenthal – Würenlingen (mit Freiverlad) rund 2 km südöstlich des Projektperimeters. Gemäss aktuellem Projektstand erfolgen sämtliche Transporte während des Baus und des Betriebs über das Strassennetz (vgl. Kap. 3.7), sodass das Vorhaben BEVA keine Auswirkungen auf den bestehenden Annahmebahnhof hat.