Der Variantenprüfung im Raum Zwilag liegen folgende räumlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen zu Grunde (vgl. Fig. 4‑1):
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Nach Stand der heutigen Anlagenplanung (Kap. 3.3 in Nagra 2025c) wird von einem Gesamtflächen-Bedarf (Grundfläche) von ca. 2 ha ausgegangen.
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Der Projektperimeter ist direkt angrenzend an das Zwilag-Areal anzuordnen, um die entscheidgebenden Vorteile des Standorts (weniger sicherheitsrelevante Umladevorgänge) optimal nutzen zu können.
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Der Projektperimeter soll möglichst innerhalb der bestehenden Bauzone angeordnet werden.
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Nutzungskonflikte mit dem am Standort Zwilag bereits ansässigen Zwilag und PSI sind zu vermeiden (Bedürfnisse beschrieben in Kap 4.1.1 für die Zwilag, in Kap 4.1.2 für das PSI).
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Das kantonale Auenschutzgebiet und das Naturschutzgebiet von kantonaler Bedeutung im Wald (NkBW) sollen möglichst nicht tangiert werden (vgl. Fig. 4‑1, Kap 5.2.1.2 und Kap. 6.6).
Fig. 4‑1:Übersicht Ausgangslage