Die SGT-Vorgaben für die beiden Kriterien sind in Fig. A‑13 und Fig. A‑14 wiedergegeben. Die zu beurteilenden Aspekte werden folgendermassen adressiert:

  • Die bautechnische Eignung wird auf der Grundlage einer integralen Bewertung der fels­mecha­nischen Eigenschaften und Bedingungen im Wirtgestein sowie der geotechnischen und hydro­geologischen Verhältnisse in den überlagernden Gesteinsformationen analysiert und mit dem Indikator «Nachweis der bautechnischen Machbarkeit der Lagerprojekte» und einer einheitlichen Bewertungsskala erfasst. Um Doppelbewertungen bei den Kriterien 4.1 und 4.2 zu vermeiden, wird in Anlehnung an die Beschreibung der Kriteriengruppe 4 im Konzeptteil des SGT eine räumliche Abgrenzung der zu bewertenden Bauwerke vorgenommen (Fig. A‑15).

  • In Kriterium 4.1 werden die felsmechanischen Bedingungen und Eigenschaften für den Bau des geologischen Tiefenlagers beurteilt, unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Betrieb, die Überwachung und den Verschluss des geologischen Tiefenlagers. Im Fokus der Beurteilung stehen hier die Lagerkammern der Haupt- und Pilotlager sowie die Lager­feld­zugänge inkl. der Lagerfeldversiegelungen auf Lagerebene.

  • Analog werden in Kriterium 4.2 die bautechnischen und hydrogeologischen Verhältnisse für die Zugänge zum geologischen Tiefenlager in den Phasen Bau, Betrieb, Überwachung und Verschluss beurteilt. Im Fokus der Beurteilung stehen hier die Zugangsbauwerke, der Zentrale Bereich, die Testbereiche sowie die Lagerfeldzugänge (inkl. Kontrollstollen des Pilot­lagers) bis hin zu den Lagerfeld­versiegelungen.

Kap. A.12.2 enthält eine Zusammenfassung der für die beiden Kriterien 4.1 und 4.2 im Kontext der Etappe 3 beurteilten Aspekte und der dafür verwendeten Indikatoren und Bewertungsskalen.

Zu beurteilende Aspekte für das SGT-Kriterium 4.1 «Felsmechanische Eigen­schaften und Bedingungen»  Gelbe Markierung: Aspekte, welche in SGT-Etappe 3 beurteilt werden

Fig. A‑13:Zu beurteilende Aspekte für das SGT-Kriterium 4.1 «Felsmechanische Eigen­schaften und Bedingungen»

Gelbe Markierung: Aspekte, welche in SGT-Etappe 3 beurteilt werden

 

Zu beurteilende Aspekte für das SGT-Kriterium 4.2 «Untertägige Erschliessung und Wasserhaltung»  Gelbe Markierung: Aspekte, welche in SGT-Etappe 3 beurteilt werden

Fig. A‑14:Zu beurteilende Aspekte für das SGT-Kriterium 4.2 «Untertägige Erschliessung und Wasserhaltung»

 

	Systemskizze mit Visualisierung der räumlichen Abgrenzung der bautechnischen Risikoanalyse zwischen den Kriterien 4.1 und 4.2

Fig. A‑15:Systemskizze mit Visualisierung der räumlichen Abgrenzung der bautechnischen Risikoanalyse zwischen den Kriterien 4.1 und 4.2

Kopie der Fig. 1-1 in Band 9 in (Nagra 2023).