Die SGT-Vorgaben für das Kriterium «Nutzungskonflikte» sind in Fig. A‑8 wiedergegeben. Ein Nutzungs­konflikt entsteht einerseits, wenn die Nutzung von vorhandenen Ressourcen durch das Tiefenl­ager verunmöglicht wird, oder wenn eine erhebliche Wahrscheinlichkeit des unbeab­sichtigten menschlichen Eindringens in das Tiefenlager bzw. eine Verletzung des Barrieren­systems durch menschliche Aktivität besteht. Die zu beurteilenden Aspekte werden folgendermassen adressiert:

  • Für die Beurteilung allfälliger Nutzungskonflikte mit Rohstoffvorkommen werden Situationen betrachtet, in denen das Wirtgestein selbst ein nutzungswürdiger Rohstoff ist, oder wenn nutzungswürdige Rohstoffe ober- oder unterhalb des Wirtgesteins vorkommen.

  • Bei der Beurteilung allfälliger Nutzungskonflikte mit geothermischen und weiteren energie­­­bezogenen Nutzungen des Untergrunds liegt der Fokus auf Gesteinsschichten unter­­halb des Wirtgesteins, aus denen sich Wärme entziehen lässt oder die sich für die Speicherung von Erdgas oder CO2 eignen.

  • Für die Beurteilung allfälliger Nutzungskonflikte im Zusammenhang mit Mineralquellen und Thermen wird geprüft, ob in den potenziellen Lagerzonen Quellen mit Nutzungs­potenzial vorhanden sind.

Um aus Sicht der Langzeitsicherheit allfällige Situationen zu identifizieren, in denen nutzungs­würdige Ressourcen in einem besonderen Masse vorkommen, wird für alle Indikatoren eine einheit­liche Beurteilungsmethodik und Bewertungsskala angewandt: Gemäss SGT (BFE 2008) und im Einklang mit den ENSI-Vorgaben zur SGT-Etappe 3 (ENSI 2018) werden allfällige Ressourcen­vorkommen anhand des Nutzungspotenzials aus heutiger Sicht eingeschätzt und bewertet (Fig. A‑9): Für die Identifikation des Nutzungspotenzials wird geprüft, ob eine Ressource vorkommt und ob das allfällige Vorkommen aus heutiger Sicht wirtschaftlich nutzungs­würdig ist. Dabei werden aktive Nutzungen und geplante oder laufende Explorations­vorhaben mitbetrachtet. Weiter wird geprüft, ob die Ressourcenvorkommen in einem für die Schweiz besonderen Mass vorhanden sind.

Zu beurteilende Aspekte für das SGT-Kriterium 2.4 «Nutzungskonflikte»  Gelbe Markierung: Aspekte, welche in SGT-Etappe 3 beurteilt werden

Fig. A‑8:Zu beurteilende Aspekte für das SGT-Kriterium 2.4 «Nutzungskonflikte»

 

Schematische Darstellung zur qualitativen Beurteilung des Nutzungspotenzials für das SGT-Kriterium 2.4 «Nutzungskonflikte»

Fig. A‑9:Schematische Darstellung zur qualitativen Beurteilung des Nutzungspotenzials für das SGT-Kriterium 2.4 «Nutzungskonflikte»

 

Als sehr günstig wird eine Situation eingestuft, in der kein Nutzungspotenzial identifiziert wurde. Dies ist der Fall, wenn entweder keine Ressourcenvorkommen bekannt sind oder wenn solche aus heutiger Sicht wirtschaftlich nicht nutzungswürdig sind.

Als günstig wird eine Situation eingestuft, in der aus heutiger Sicht ein mögliches Nutzungs­potenzial besteht, die Ressource aber nicht in einem für die Schweiz besonderen Masse vor­kommt. Dies bedeutet, dass Ressourcen auch anderweitig wirtschaftlich genutzt und Nutzungs­konflikte mit dem geologischen Tiefenlager vermieden werden können.

Die Bewertungsskala ist für HAA und SMA identisch. Sie wurde entsprechend der Beurtei­lungs­methodik in Etappe 3 gegenüber derjenigen aus Etappe 2 angepasst und für alle Indikatoren verein­heitlicht. Die Bewertungsstufen bedingt günstig und ungünstig für ein Nutzungspotenzial in besonderem Masse werden für die Beurteilung der drei Standortgebiete in Etappe 3 nicht benötigt.

In folgenden Kapiteln werden die Indikatoren weiter spezifiziert:

  • «Rohstoffvorkommen oberhalb / innerhalb / unterhalb des WG» (Kap. A.8.1).

  • «Geothermie und weitere energiebezogene Nutzungen des Untergrunds» (Kap. A.8.2).

  • «Mineral- und Thermalwassernutzungen» (Kap. A.8.3).

Kap. A.8.4 enthält eine Zusammenfassung der für das Kriterium 2.4 «Nutzungskonflikte» im Kontext der Etappe 3 beurteilten Aspekte und der dafür verwendeten Indikatoren und Bewertungs­skalen.