Die SGT-Vorgaben für das Kriterium «Beständigkeit der Standort- und Gesteinseigenschaften» sind in Tab. A‑6 wiedergegeben. Die zu beurteilenden Aspekte werden folgendermassen adressiert:
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Die Beurteilung des Potenzials der Störung des Gesteinsverbandes im EG durch differenzielle Bewegungen (Neotektonik) erfolgt anhand der Indikatoren «Seismizität» (Kap. A.5.1) und «Seismisch kartierte Störungen in kompetenten Formationen» (Kap. A.5.2). Während der Indikator «Seismizität» eine grossräumige Betrachtung erlaubt, adressiert der Indikator «Seismisch kartierte Störungen in kompetenten Formationen» die lokale Situation in der potenziellen Lagerzone.
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Für die Beurteilung der Bildung neuer Wasser- und Gaswegsamkeiten durch geochemische Vorgänge sind Lösungsprozesse, Karstbildung und Wasser-Gesteins-Wechselwirkungen relevant (im Folgenden unter dem Begriff Lösungsprozesse subsummiert). Diese Aspekte werden mit drei separaten Indikatoren «Potenzial für Bildung von Wasserwegsamkeiten durch Lösungsprozesse oberhalb / innerhalb / unterhalb WG (im EG)» erfasst (Kap. A.5.3).
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Die Auswirkungen verkarsteter Gesteinseinheiten beim Bau, Betrieb und Verschluss der Zugangsbauwerke werden im Rahmen der bautechnischen Risikoanalyse beurteilt (vgl. Indikator «Nachweis der bautechnischen Machbarkeit der Lagerprojekte» im Kriterium 4.2).
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Seltene geologische Ereignisse im Zusammenhang mit starken Erdbeben und Vulkanismus sind in der Nordschweiz extrem unwahrscheinlich und werden von der Beurteilung ausgeschlossen (vgl. auch Hinweis in ENSI-Gutachten zu Etappe 1 (ENSI 2010)).
Kap. A.5.4 enthält eine Zusammenfassung der für das Kriterium 2.1 «Beständigkeit der Standort- und Gesteinseigenschaften» im Kontext der Etappe 3 beurteilten Aspekte und der dafür verwendeten Indikatoren und Bewertungsskalen.
Fig. A‑5:Zu beurteilende Aspekte für das SGT-Kriterium 2.1 «Beständigkeit der Standort- und Gesteinseigenschaften»