Die SGT-Vorgaben für das Kriterium «Beständigkeit der Standort- und Gesteinseigenschaften» sind in Tab. A‑6 wiedergegeben. Die zu beurteilenden Aspekte werden folgendermassen adressiert:

  • Die Beurteilung des Potenzials der Störung des Gesteinsverbandes im EG durch differenzielle Bewe­gungen (Neotektonik) erfolgt anhand der Indikatoren «Seismizität» (Kap. A.5.1) und «Seismisch kartierte Störungen in kompetenten Formationen» (Kap. A.5.2). Während der Indikator «Seismizität» eine grossräumige Betrachtung erlaubt, adressiert der Indikator «Seis­misch kartierte Störungen in kompetenten Formationen» die lokale Situation in der poten­ziellen Lagerzone.

  • Für die Beurteilung der Bildung neuer Wasser- und Gaswegsamkeiten durch geo­chemische Vorgänge sind Lösungsprozesse, Karstbildung und Wasser-Gesteins-Wechsel­wirkungen relevant (im Folgenden unter dem Begriff Lösungsprozesse subsummiert). Diese Aspekte werden mit drei separaten Indikatoren «Potenzial für Bildung von Wasser­weg­sam­keiten durch Lösungsprozesse oberhalb / innerhalb / unterhalb WG (im EG)» erfasst (Kap. A.5.3).

  • Die Auswirkungen verkarsteter Gesteinseinheiten beim Bau, Betrieb und Verschluss der Zugangs­bauwerke werden im Rahmen der bautechnischen Risikoanalyse beurteilt (vgl. Indikator «Nachweis der bautechnischen Machbarkeit der Lagerprojekte» im Kriterium 4.2).

  • Seltene geologische Ereignisse im Zusammenhang mit starken Erdbeben und Vulkanismus sind in der Nordschweiz extrem unwahrscheinlich und werden von der Beurteilung aus­geschlossen (vgl. auch Hinweis in ENSI-Gutachten zu Etappe 1 (ENSI 2010)).

Kap. A.5.4 enthält eine Zusammenfassung der für das Kriterium 2.1 «Beständigkeit der Standort- und Gesteinseigenschaften» im Kontext der Etappe 3 beurteilten Aspekte und der dafür ver­wendeten Indikatoren und Bewertungsskalen.

Zu beurteilende Aspekte für das SGT-Kriterium 2.1 «Beständigkeit der Standort- und Gesteinseigenschaften»  Gelbe Markierung: Aspekte, welche in SGT-Etappe 3 beurteilt werden.

Fig. A‑5:Zu beurteilende Aspekte für das SGT-Kriterium 2.1 «Beständigkeit der Standort- und Gesteinseigenschaften»