Die SGT-Vorgaben für das Kriterium «Räumliche Ausdehnung» sind in Fig. A‑1 wiedergegeben. Die zu beurteilenden Aspekte werden folgendermassen adressiert:

  • Die Tiefenlage und die regionalen geologisch-tektonischen Verhältnisse, insbesondere die regionalen tektonischen Elemente, wurden bei der Definition der Bewertungsobjekte berück­sichtigt (Kap 3.1 in Nagra 2024d). Entsprechend werden für die Beurteilung des räumlichen Eignungs­potenzials die Aspekte laterale Ausdehnung und Mächtigkeit des EG mittels der Indikatoren «Mächtigkeit EG» (Kap. A.1.2) und «Platzangebot untertag» (Kap. A.1.1) bewertet.

  • Die Flexibilität bei der Anordnung der untertägigen Lagerteile in Abhängigkeit des Platz­bedarfs (Kap 3.1 in Nagra 2024d) wird mit dem Indikator «Seismisch kartierte Störungen an Wirt­gesteins­grenzen» (Kap. A.1.3) bewertet. Störungen in den kompetenten Formationen ober- und unterhalb des EG werden bei der Bewertung des Kriteriums 2.1 hinsichtlich Neotektonik (all­fällige Reaktivierung) betrachtet.

  • Kap. A.1.4 enthält eine Zusammenfassung der für das Kriterium 1.1 «Räumliche Ausdehnung» in SGT-Etappe 3 beurteilten Aspekte und der dafür verwendeten Indikatoren.

Zu beurteilende Aspekte für das SGT-Kriterium 1.1 «Räumliche Ausdehnung»  Gelbe Markierung: Aspekte, welche in SGT-Etappe 3 beurteilt werden

Fig. A‑1:Zu beurteilende Aspekte für das SGT-Kriterium 1.1 «Räumliche Ausdehnung»