Die SGT-Vorgaben für das Kriterium «Räumliche Ausdehnung» sind in Fig. A‑1 wiedergegeben. Die zu beurteilenden Aspekte werden folgendermassen adressiert:
-
Die Tiefenlage und die regionalen geologisch-tektonischen Verhältnisse, insbesondere die regionalen tektonischen Elemente, wurden bei der Definition der Bewertungsobjekte berücksichtigt (Kap 3.1 in Nagra 2024d). Entsprechend werden für die Beurteilung des räumlichen Eignungspotenzials die Aspekte laterale Ausdehnung und Mächtigkeit des EG mittels der Indikatoren «Mächtigkeit EG» (Kap. A.1.2) und «Platzangebot untertag» (Kap. A.1.1) bewertet.
-
Die Flexibilität bei der Anordnung der untertägigen Lagerteile in Abhängigkeit des Platzbedarfs (Kap 3.1 in Nagra 2024d) wird mit dem Indikator «Seismisch kartierte Störungen an Wirtgesteinsgrenzen» (Kap. A.1.3) bewertet. Störungen in den kompetenten Formationen ober- und unterhalb des EG werden bei der Bewertung des Kriteriums 2.1 hinsichtlich Neotektonik (allfällige Reaktivierung) betrachtet.
-
Kap. A.1.4 enthält eine Zusammenfassung der für das Kriterium 1.1 «Räumliche Ausdehnung» in SGT-Etappe 3 beurteilten Aspekte und der dafür verwendeten Indikatoren.
Fig. A‑1:Zu beurteilende Aspekte für das SGT-Kriterium 1.1 «Räumliche Ausdehnung»