Günstig ist, wenn aus heutiger Sicht keine natürlichen Ressourcen, deren Nutzung die Barriere­wirkung des EG signifikant beeinträchtigen würde, in einem für die Schweiz besonderen Masse inner­halb der potenziellen Lagerzone vorkommen.

Nutzungskonflikte werden mit den Indikatoren «Rohstoffvorkommen innerhalb/oberhalb/unter­halb des WG» (Kap. 4.2.4.1), «Geothermie und weitere energiebezogene Nutzungen des Unter­grunds» (Kap. 4.2.4.2) und «Mineral- und Thermalwassernutzungen» (Kap. 4.2.4.3) erfasst. Die Indikatoren und Bewertungsskalen sind im Anhang A.8 begründet. Nach­folgend werden die Charakterisierung und Bewertung pro Indikator für das Kriterium 2.4 erläutert und in Kap. 4.2.4.4 zusammengefasst.