Günstig ist, wenn aus heutiger Sicht keine natürlichen Ressourcen, deren Nutzung die Barrierewirkung des EG signifikant beeinträchtigen würde, in einem für die Schweiz besonderen Masse innerhalb der potenziellen Lagerzone vorkommen.
Nutzungskonflikte werden mit den Indikatoren «Rohstoffvorkommen innerhalb/oberhalb/unterhalb des WG» (Kap. 4.2.4.1), «Geothermie und weitere energiebezogene Nutzungen des Untergrunds» (Kap. 4.2.4.2) und «Mineral- und Thermalwassernutzungen» (Kap. 4.2.4.3) erfasst. Die Indikatoren und Bewertungsskalen sind im Anhang A.8 begründet. Nachfolgend werden die Charakterisierung und Bewertung pro Indikator für das Kriterium 2.4 erläutert und in Kap. 4.2.4.4 zusammengefasst.