In Etappe 3 des Sachplans geologisches Tiefenlager (SGT) wählt die Nagra aus den weiter zu untersuchenden geologischen Standortgebieten Jura Ost (JO), Nördlich Lägern (NL) und Zürich Nordost (ZNO) mittels sicherheitstechnischen Vergleichs denjenigen Standort aus, an welchem das Tiefenlager realisiert werden soll. Die Standortwahl erfolgt aufgrund ausschlaggebender Eigenschaften der Standortgebiete (Art. 62 KEV).
Gemäss den Vorgaben des eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) braucht es für den sicherheitstechnischen Vergleich eine Abgrenzung von einschlusswirksamen Gebirgsbereichen (EG), standortspezifische Lagerprojekte, Sicherheitsanalysen und die qualitative Bewertung der EG anhand von Kriterien zur Sicherheit und technischen Machbarkeit (ENSI 2018).
In vorliegendem Bericht wird festgehalten, wie pro Lagertyp und Standortgebiet der EG und die geologischen Tiefenlager zum Zweck des sicherheitstechnischen Vergleichs in SGT-Etappe 3 definiert und räumlich angeordnet wurden. Diese Elemente bilden als Bewertungsobjekte die Grundlage für die Sicherheitsanalysen für den Standortvergleich und die qualitative Bewertung der Standortgebiete (Nagra 2024e). Dieser Bericht bietet somit eine Grundlage für die Prüfung der «Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vorgehens bei der Erarbeitung des Standortvorschlags» (Prüffrage gem. ENSI 2018).
Im Kap. 2 werden die zentralen behördlichen Vorgaben zum EG und zur Anordnung der Lagerprojekte zusammengefasst.
Das Vorgehen bei der Definition der Bewertungsobjekte und die verwendeten Grundlagen sind in Kap. 3 beschrieben.
Die schrittweise Umsetzung der Analysen und die Begründung der Bewertungsobjekte sind Inhalt von Kap. 4 für hochaktive Abfälle (HAA) und Kap. 5 für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA).
Die wichtigsten Schlussfolgerungen für den Standortvergleich werden im Kap. 6 gezogen und die Bewertungsobjekte in Bezug auf die weitere Planung und Realisierung des geologischen Tiefenlagers eingeordnet.