Im Kap. 2 werden die zentralen behördlichen Vorgaben zum EG und zur Anordnung der Lager­projekte zusammengefasst.

Das Vorgehen bei der Definition der Bewertungsobjekte und die verwendeten Grundlagen sind in Kap. 3 beschrieben.

Die schrittweise Umsetzung der Analysen und die Begründung der Bewertungsobjekte sind Inhalt von Kap. 4 für hochaktive Abfälle (HAA) und Kap. 5 für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA).

Die wichtigsten Schlussfolgerungen für den Standortvergleich werden im Kap. 6 gezogen und die Bewertung­sobjekte in Bezug auf die weitere Planung und Realisierung des geologischen Tiefen­lagers eingeordnet.