Die Vorgaben für den sicherheitstechnischen Vergleich der in Etappe 3 weiter zu untersuchenden Standortgebiete sind in Kap. 4 in ENSI (2018) enthalten. Für vorliegenden Bericht relevant sind insbesondere die Vorgaben hinsichtlich des Einschlusswirksamen Gebirgsbereichs (entsprechendes Kap. 4.2) und in Teilen diejenigen zu Konzept, Auslegung und Projektierung des geologischen Tiefenlagers (entsprechendes Kap. 4.3). Sie werden nachfolgend zusammengefasst.
Basierend auf dem in Etappe 3 erweiterten Kenntnisstand, ist je Standortgebiet und Lagertyp mindestens ein EG für den Standortvergleich vorzuschlagen. Der EG ist definiert als „räumlicher Körper im geologischen Untergrund, der bei zu erwartender Entwicklung des geologischen Tiefenlagers für den Betrachtungszeitraum, im Zusammenwirken mit technischen Barrieren, den Einschluss und die Rückhaltung der im Abfall enthaltenen radioaktiven Stoffe sicherstellt. Zum EG gehören das Wirtgestein sowie obere und untere barrierenwirksame Rahmengesteine“.
Der EG hat somit untertägige Teile des Lagers zu umschliessen und ist lateral und vertikal in geeigneter Tiefenlage abzugrenzen. Dabei ist zu begründen, wie raumwirksame Elemente in die Abgrenzung eingeflossen sind. Aus Sicht der Langzeitsicherheit ist es vorteilhaft, wenn die sicherheitstechnischen Eigenschaften des EG eine möglichst geringe Variabilität aufweisen.
Weiter sind die EG in den Standortgebieten gross genug zu wählen, so dass sie den Platzbedarf des jeweiligen Tiefenlagers umfassen. Darin abzudecken sind auch die bestehenden Ungewissheiten (z. B. bezüglich des verpackten Abfallvolumens sowie bzgl. der geologischen und geomechanischen Eigenschaften des Wirtgesteins). Zudem ist Flexibilität für die Anpassung der Lagerauslegung an die lokalen Gegebenheiten zu gewährleisten. Weitere Platzreserven, die über den Platzbedarf hinausgehen, sind von Vorteil.
Vertikal sind die einschlusswirksamen geologischen Schichten aufgrund ihrer aktuellen und ihrer langzeitlichen Barrierewirkung belastbar abzugrenzen. Der EG soll sich in geeigneter Tiefe befinden und kann sich z. B. durch Diffusion als massgebenden Transportprozess, unabhängige Evidenzen zur Langzeitisolation sowie durch die wirksame Selbstabdichtung und das Rückhaltevermögen auszeichnen.
In diesem Vorgehen ist zu beachten, dass die Standortwahl für HAA in einem ersten Schritt und die Standortwahl für SMA in einem zweiten Schritt getroffen wird. Bei der Abgrenzung des EG für ein SMA-Lager ist deshalb der verfügbare untertägige Raum durch den für das HAA-Lager gewählten EG und die zugehörigen Platzreserven eingeschränkt.
Für die im Standortvergleich verwendeten EG sind standortspezifische Lagerauslegungen zu erarbeiten, in denen die Aspekte von Bau, Betrieb, Rückholung ohne grossen Aufwand, Verschluss und Langzeitsicherheit angemessen berücksichtigt werden. Basis dafür bildet das aktualisierte Gesamtbild der Eigenschaften und Prozesse in den jeweiligen EG sowie ein sicherheitstechnisch geeignetes Lagerkonzept.
Dazu sind die untertägigen Teile des Lagers anzuordnen und die Standorte der Oberflächeninfrastruktur zu berücksichtigen. Bei der lateralen und vertikalen Lagerfeldplatzierung innerhalb des EG sind fazielle Variationen und das Rückhaltevermögen der enthaltenen Gesteinsbereiche zu berücksichtigen.