Aufbauend auf den neu gewonnenen geologischen Erkenntnissen wurden die Grundlagen aus Etappen 1 und 2 zu den Tiefenlagern überprüft und aktualisiert.
Abfallinventar und -zuteilung
Das RBG basiert, gemäss den Vorgaben des ENSI, auf dem MIRAM (Kap. 1.1 in Nagra 2023b). Das MIRAM-RBG umfasst den heute vorhandenen Abfall (Mengen, Materialien und Nuklidinventar) und eine Prognose des noch entstehenden Abfalls unter Annahme einer Betriebsdauer der aktuell betriebenen Kernkraftwerke von 60 Jahren. Das Volumen der konditionierten Abfälle beträgt rund 44'000 m3, das verpackte Volumen rund 93'000 m3 (Zahlen gerundet aus Tab. 7-1 in Nagra 2023b). Eine detaillierte Beschreibung der Abfälle und ihrer Eigenschaften findet sich in Kap. 5 bis 7 und in den Anhängen in Nagra (2023b).
Abgebrannte Brennelemente sowie verglaste hochaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung werden dem HAA-Lager, schwach- und mittelaktive Abfälle sowie die alphatoxischen Abfälle dem SMA-Lager zugeordnet (Kap. 4.2 in Nagra 2024a). Diese Abfallzuteilung ist sicherheitsgerichtet, da sowohl die geologische als auch die technischen Barrieren die an sie gestellten Anforderungen erfüllen, wodurch die Langzeitsicherheit in allen Standortgebieten und für beide Lagertypen gewährleistet wird (Tab. 6-1 in Nagra 2024a). Alternative Abfallzuteilungen haben in SGT-Etappe 3 keine sicherheitstechnische Relevanz mehr, da in allen Standortgebieten und für beide Lagertypen der Opalinuston als Wirtgestein gesetzt ist. Dies bedeutet, dass die gewählte Abfallzuteilung und auch alternative Abfallzuteilungen keinen Einfluss auf die Standortwahl haben (Tab. 6-1 in Nagra 2024a). Die in Etappe 1 definierten Betrachtungszeiträume von 100'000 Jahren für SMA resp. 1 Mio. Jahren für HAA behalten weiterhin ihre Gültigkeit (Kap. 5.1 bis 5.2 in Nagra 2024a).
Sicherheits- und Lagerkonzept
Das Sicherheits- und Lagerkonzept (Kap. 3 in Nagra 2024l) wurde über die letzten 20 Jahre iterativ weiterentwickelt und gilt als robust und ausgereift. Es umfasst die technischen Barrieren Abfallmatrix, Endlagerbehälter, Verfüllung und Versiegelung sowie die Geologie als natürliche Barriere. Dieses Mehrfachbarrierensystem gewährleistet, dass das Tiefenlagersystem im Verlauf seiner zeitlichen Entwicklung die notwendigen Sicherheitsfunktionen gemäss Richtlinie ENSI-G03 (ENSI 2023) erfüllt (Kap. 3.4 in Nagra 2024l). Es ist aufgrund der ähnlichen geologischen Verhältnisse in den Standortgebieten gleich angewandt worden.
Lagerauslegung
Das Lagerkonzept wurde in einer für alle Standortgebiete in Etappe 3 gleichermassen anwendbaren Lagerauslegung beispielhaft umgesetzt. Die Lagerauslegung aus früheren Projektphasen weitgehend beibehalten und mit einer standortspezifischen Erschliessung ergänzt. Somit wurden Unterschiede in den geologischen Eigenschaften der Standorte und nicht Unterschiede in der Lagerauslegung bewertet. Dazu wurde die bereits in Etappe 2 erarbeitete Zusammensetzung und Anordnung der Bauwerke eines geologischen Tiefenlagers in Module unterteilt (Kap. 3 in Nagra 2022), die sich zu unterschiedlichen Lagertypen kombinieren lassen (Fig. 4‑3). Die standortunabhängige Lagerauslegung erfüllt die Anforderungen aus Sicht der Langzeitsicherheit und der technischen Machbarkeit (Kap. 2 in Band 5 aus Nagra 2023a). Die für den Standortvergleich wichtigsten Eckpunkte lassen sich wie folgt skizzieren.
Die Lagerkonfigurationen umfassen je ein Haupt- und ein Pilotlager pro Lagertyp. Als Funktion der erwarteten Abfallmenge wird eine standortunabhängige Fläche von insgesamt ca. 1 km2 für das HAA-Lagerfeld, resp. ca. 0.6 km2 für das SMA-Lagerfeld benötigt. Sowohl für HAA als auch für SMA ist in der benötigen Fläche zudem das Pilotlager und eine gewisse Reserve hinsichtlich der erwarteten Abfallmenge gemäss MIRAM-RBG enthalten (Kap. 3.1.6 in Nagra 2024b).
Fig. 4‑3:Generische Zusammensetzung der Module des Tiefenlagers und deren Hauptabmessungen gemäss aktueller Auslegung
Kopie der Fig. 4-2 in Band 5 in (Nagra 2023a).